DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Es gilt die Schuldvermutung

Wie oft hat man die floskelhafte Formel schon gelesen: «Es gilt die Unschuldsvermutung». Was aber heisst das genau? Respektive: Was wollen die Journalistinnen und Journalisten, die das schreiben, damit sagen? Für Strafrechtsprofessor Marcel Niggli ist der Fall klar: «Die Tatsache aber, dass dies gesagt wird, belegt gerade das Gegenteil.» Der Hinweis auf die vermutete Unschuld sei «nichts anderes als ein Beleg dafür, dass medial gerade das Gegenteil, nämlich eine Schuldvermutung gilt», schreibt Niggli in einer Kolumne im neuen Online-Magazin «Contra Legem».

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Recherche mit versteckter Kamera war zulässig

Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Gerigate, die Weltwoche und der Persönlichkeitsschutz

«Ohne Privatheit stirbt die Freiheit» – unter diesem Titel hielt Roger Köppel im Editorial seiner Weltwoche ein flammendes Plädoyer für den Schutz der Privatsphäre. Damit brachte Köppel zwar einen wichtigen Aspekt in die Diskussion in die Causa Geri Müller ein. Aber er wirkt unehrlich. War es doch ausgerechnet Köppels Stellvertreter Philipp Gut, der Müllers Chat-Affäre Weiterlesen …

Ad Content

Leser als Paparazzi?

Der «Blick am Abend» und die Online-Ausgabe des «Blick» vom 15. Februar 2012 veröffentlichten ein Foto des Ehepaars Hildebrand und deren Tochter. Die drei sitzen in einem italienischen Restaurant in Davos. So harmlos die Szene, die Bildveröffentlichung und der Begleittext daherkommen, so heikel ist das Phänomen, das sich hier zeigt: die Publikation heimlicher Leserschnappschüsse von Weiterlesen …