DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Es gilt die Schuldvermutung

Wie oft hat man die floskelhafte Formel schon gelesen: «Es gilt die Unschuldsvermutung». Was aber heisst das genau? Respektive: Was wollen die Journalistinnen und Journalisten, die das schreiben, damit sagen? Für Strafrechtsprofessor Marcel Niggli ist der Fall klar: «Die Tatsache aber, dass dies gesagt wird, belegt gerade das Gegenteil.» Der Hinweis auf die vermutete Unschuld sei «nichts anderes als ein Beleg dafür, dass medial gerade das Gegenteil, nämlich eine Schuldvermutung gilt», schreibt Niggli in einer Kolumne im neuen Online-Magazin «Contra Legem».

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Das Zürcher Obergericht hat die Medienfreiheit und Justizöffentlichkeit verletzt, als es letztes Jahr einen Kriminalfall unter Ausschluss der Gerichtsberichterstatter beurteilte. Das Bundesgericht kritisiert das Verhalten scharf.