DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Ist nun die freie Verbreitung von Informationen in Gefahr?

Das EU-Parlament hat ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Damit dürfen in Zukunft nur noch kürzeste Ausschnitte aus Nachrichtenartikeln oder Überschriften im Internet weiterverbreitet werden. Wer längere Textelemente von Medienangeboten übernehmen möchte, muss die Urheber dafür entschädigen. Die neue Regelung zielt vor allem auf Google ab. Die klammen Zeitungsverlage erhoffen sich vom Leistungsschutzrecht einen steten Geldfluss von der Suchmaschine in ihre Kassen, weil ja Google für seine Suchplattformen von den Artikeln Titel und Lead abgreift. Wahrscheinlicher ist aber, dass Google einfach keine Medieninhalte mehr erfasst und so den Verlagen auch keinen Traffic mehr bringt. Ausserdem bleibt vorerst völlig unklar, was die Regelung für private Nutzer bedeutet, wenn sie Medieninhalte im Netz teilen wollen. «Die Angst vor einer Abmahnung wird die Verbreitung von Links eindämmen. Und damit auch die Verbreitung von Nachrichten und Wissen», befürchtet Lisa Hegemann auf Zeit Online.

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Unnötiger Stress mit Google

Nachdem die Redaktionen und Verlage in beinahe kartellistischer Geschlossenheit gegen den angeblichen Raubzug von Google im Nachrichtenmarkt geschossen hatten, beschloss das deutsche Parlament vor anderthalb Jahren die Einführung eines sogenannten Leistungsschutzrechts. 

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Leistungsschutzrecht ist vom Tisch

Als Abwehrinstrument gegen Google und andere «Trittbrettfahrer» im Netz forderten die Schweizer Verleger ein Leistungsschutzrecht. Jetzt buchstabiert die Verbandsspitze zurück. Ein solches Sonderrecht brauche es gar nicht. Überraschende Töne am Rande einer Medienkonferenz des Verbands Schweizer Medien. Im Gespräch mit der MEDIENWOCHE sagt Geschäftsführer Urs F. Meyer: «Ein Leistungsschutzrecht ist für den Verband kein Thema mehr.» Weiterlesen …

Angriff auf die Grundrechte der Kommunikation

Das von den Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht wäre ein völliger Fremdkörper im Bereich des Urheberrechts. Ja, mehr noch: Die Forderung nach einem Sondergesetz ist ein Angriff auf die Grundrechte der Kommunikation und der Information, schreibt Jurist Willi Egloff. Der Urheberrechtsspezialist stellt drei gewichtige Missverständnisse in der Diskussion um das Leistungsschutzrecht klar. Im deutschen Bundestag wird ein Weiterlesen …

Verlegers Wunderwelt

Jetzt also auch in der Schweiz: Nachdem deutsche Verleger und Chefredaktoren weitgehend faktenfrei einem Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse das Wort redeten, tun ihnen das die Schweizer Kollegen gleich. Mit Martin Spieler (Chefredaktor Sonntagszeitung) und Marc Walder (CEO Ringier) eröffnen zwei Schwergewichte mit schwachen Argumenten den Reigen. Da der Text im Ressort «Nachrichten» steht, darf man davon Weiterlesen …

Geld verdienen mit abgepressten Rechten

In Deutschland und der Schweiz rufen die Verleger nach einem Leistungsschutzrecht. Damit wollen sie gewerbliche Nutzer ihrer Online-Inhalte wie Google News und andere Aggregatoren zur Kasse bitten. Nur: Die Verlage gehen mit Inhalten hausieren, deren Urheberrechte sie den Journalistinnen und Pressefotografen mit unfairen Verträgen abgepresst haben. Beatrice Gurzeler, Rechtsanwältin und Juristin beim Schweizer Journalistenverband impressum, Weiterlesen …

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