DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Ist nun die freie Verbreitung von Informationen in Gefahr?

Das EU-Parlament hat ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Damit dürfen in Zukunft nur noch kürzeste Ausschnitte aus Nachrichtenartikeln oder Überschriften im Internet weiterverbreitet werden. Wer längere Textelemente von Medienangeboten übernehmen möchte, muss die Urheber dafür entschädigen. Die neue Regelung zielt vor allem auf Google ab. Die klammen Zeitungsverlage erhoffen sich vom Leistungsschutzrecht einen steten Geldfluss von der Suchmaschine in ihre Kassen, weil ja Google für seine Suchplattformen von den Artikeln Titel und Lead abgreift. Wahrscheinlicher ist aber, dass Google einfach keine Medieninhalte mehr erfasst und so den Verlagen auch keinen Traffic mehr bringt. Ausserdem bleibt vorerst völlig unklar, was die Regelung für private Nutzer bedeutet, wenn sie Medieninhalte im Netz teilen wollen. «Die Angst vor einer Abmahnung wird die Verbreitung von Links eindämmen. Und damit auch die Verbreitung von Nachrichten und Wissen», befürchtet Lisa Hegemann auf Zeit Online.

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Google schließt Verträge mit Verlagen nach Leistungsschutzrecht

Seit Jahren streitet Google mit Verlagen weltweit, weil der Tech-Konzern auch mit den Inhalten der Medienhäuser Geld verdient. Nach Einigungen in Frankreich und in anderen Ländern haben nun auch erste Verlage in Deutschland Verträge mit dem Konzern abgeschlossen. Weitere Gespräche befänden sich in einem fortgeschrittenen Stadium, teilt Google mit.

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