DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Darf man einen geständigen Beschuldigten «Täter» nennen?

Im Zusammenhang mit dem Vierfachmord von Rupperswil bezeichneten die Ermittlungsbehörden den Beschuldigten immer wieder als «Täter», obwohl noch kein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorlag. Zwar war der Mann geständig, aber entbindet das Polizei und Staatsanwaltschaft der Unschuldsvermutung? In einem Aufsatz für das rechtswissenschaftliche Magazin «Sui Generis» sehen der Zürcher Strafrechtsprofessor Marc Thommen und sein Assistent Martin Seelmann das Kommunikationsverhalten der Behörden in diesem Punkt kritisch. Die Juristen nennen Gründe dafür, warum auch ein Geständiger bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten habe. Mit dem Geständnis sei der Schuldnachweis ja noch nicht abgeschlos­sen, so Thommen und Seelmann. Wichtig auch: Ein Geständnis kann jederzeit widerrufen werden. Im gleichen Aufsatz untersuchen die Strafrechtler weiter die Frage, inwiefern die Behörden eine Amtsgeheimnisverletzung begehen, wenn sie Details aus der Untersuchung preisgeben, wie das beim Mordfall Rupperswil auch vorkam.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Presserechtsanwälte ändern ihre Strategien

Wollt ihr Ärger vor Gericht? Davor warnen Anwälte in «presserechtlichen Informationsschreiben» an Redaktionen. Abschrecken lassen sich davon aber nicht alle Journalisten. Im Gegenteil: Manche fixen solche «Drohschreiben» geradezu an.

Ad Content

Eine Frau allein gegen den Boulevard

#doublecheck hat sich den Fall der Schweizer Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin angesehen, die nach einer Vergewaltigung unter ungeklärten Umständen zum Medienopfer und zur Hass-Zielscheibe geworden ist. Spiess-Hegglin wehrt sich und will bis zum Äußersten gehen: Sie wird den Boulevard-Riesen «Blick» aus dem Ringier-Verlag wegen Persönlichkeitsverletzung auf Herausgabe des Gewinns klagen, den die Zeitung mit vielfach erfundenen Weiterlesen …

Ad Content