DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Darf man einen geständigen Beschuldigten «Täter» nennen?

Im Zusammenhang mit dem Vierfachmord von Rupperswil bezeichneten die Ermittlungsbehörden den Beschuldigten immer wieder als «Täter», obwohl noch kein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorlag. Zwar war der Mann geständig, aber entbindet das Polizei und Staatsanwaltschaft der Unschuldsvermutung? In einem Aufsatz für das rechtswissenschaftliche Magazin «Sui Generis» sehen der Zürcher Strafrechtsprofessor Marc Thommen und sein Assistent Martin Seelmann das Kommunikationsverhalten der Behörden in diesem Punkt kritisch. Die Juristen nennen Gründe dafür, warum auch ein Geständiger bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten habe. Mit dem Geständnis sei der Schuldnachweis ja noch nicht abgeschlos­sen, so Thommen und Seelmann. Wichtig auch: Ein Geständnis kann jederzeit widerrufen werden. Im gleichen Aufsatz untersuchen die Strafrechtler weiter die Frage, inwiefern die Behörden eine Amtsgeheimnisverletzung begehen, wenn sie Details aus der Untersuchung preisgeben, wie das beim Mordfall Rupperswil auch vorkam.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Vor 25 Jahren: Ein Zeitungsartikel und der lange Streit um den «Maulkorbartikel»

Im Januar 1997 zitierte die «Sonntagszeitung» aus einem vertraulichen Schreiben des Schweizer Botschafters in den USA. Die nachfolgenden gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen zogen sich über zwanzig Jahre hin. Journalist Martin Stoll, der den Wirbel damals ausgelöst hatte, erinnert sich. Irgendwann Anfang Februar 1997, irgendwo in den Schweizer Bergen. Ein Mann verschwindet hinter einen Baum, klaubt Weiterlesen …

Patrizia Laeri wehrt sich gegen sexistische Berichterstattung

Das erst wenige Wochen alte Start-up elleXX, die erste Finanzmedienplattform für Frauen in der Schweiz, wurde Ziel von heftigen sexistischen und geschäftsschädigenden Attacken in den Schweizer Medien. Das junge Unternehmen geht nun rechtlich gegen die Plattform Inside Paradeplatz vor.

Ad Content

Mehr als eine Ohrfeige für die «Basler Zeitung»

Dem jüngst veröffentlichten Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts ging einer der spektakulärsten Medienrechts-Prozesse der Schweiz voraus. Die «Basler Zeitung» und ihr damaliger Lokalredaktor Joël Hoffmann wurden für schuldig erklärt, in zahlreichen Fällen unlauteren Wettbewerb betrieben und die Wirtschaftskammer Baselland herabgesetzt zu haben.