DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Wie eine Falschmeldung den Datenschutz diskreditiert

Aufgrund der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO müssten die Namen auf den Klingelschildern von 220’000 Wohnungen in Österreich entfernt werden. Das ist der Stoff, mit dem sich Stimmung gegen einen starken Datenschutz machen lässt. Nur: Die Meldung stimmt nicht – aber sie hat natürlich längst die Runden gemacht durch Medien und Social Media. Rechtsanwalt Martin Steiger dokumentiert auf seinem Blog die Reaktionen verschiedener europäischer und deutscher Behörden, die erklären, dass es sich um eine Falschmeldung handelt – eine problematische zudem. So hält etwa Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, fest: «Ich finde es sehr problematisch und auch sehr schade, dass durch diese unsinnigen Behauptungen die sehr gute Datenschutz-Grundverordnung als Begründung für etwas herangezogen wird, was sie gar nicht fordert und sie damit als ‹weltfremdes europäisches Recht› diskreditiert wird.»

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Welche Technologie bietet den besseren Datenschutz?

Smartphones sollen bei der Kontaktverfolgung von Covid-19-Infizierten helfen. Das Potential solcher Technologie zur Eindämmung der Pandemie ist enorm. Doch Fachleute streiten sich derzeit öffentlich um die Frage, welche Technologie zum Standard wird, um die hochsensiblen Daten bestmöglich zu schützen. Ein Rekonstruktionsversuch.

Apple und Google schaffen globalen Standard

Google und Apple arbeiten gemeinsam an Contact-Tracing-Software. Die Kooperation könnte bald auf den meisten Smartphones auf der Welt Apps verfügbar machen, die ihre Nutzer informieren, ob sie sich in der Nähe von möglichen Corona-Infizierten aufgehalten haben.

Ad Content

Warum freiwilliges Handy-Tracking nicht funktioniert

Im Kampf gegen die Coronakrise sollen nun freiwilige Apps helfen, die ihre Nutzer vermeintlich anonym bei Kontakt mit Infizierten warnen. So sollen Ausgangsbeschränkungen gelockert werden können. Dieser Ansatz wird scheitern, kommentieren der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink und Clarissa Henning.