DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Wie eine Falschmeldung den Datenschutz diskreditiert

Aufgrund der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO müssten die Namen auf den Klingelschildern von 220’000 Wohnungen in Österreich entfernt werden. Das ist der Stoff, mit dem sich Stimmung gegen einen starken Datenschutz machen lässt. Nur: Die Meldung stimmt nicht – aber sie hat natürlich längst die Runden gemacht durch Medien und Social Media. Rechtsanwalt Martin Steiger dokumentiert auf seinem Blog die Reaktionen verschiedener europäischer und deutscher Behörden, die erklären, dass es sich um eine Falschmeldung handelt – eine problematische zudem. So hält etwa Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, fest: «Ich finde es sehr problematisch und auch sehr schade, dass durch diese unsinnigen Behauptungen die sehr gute Datenschutz-Grundverordnung als Begründung für etwas herangezogen wird, was sie gar nicht fordert und sie damit als ‹weltfremdes europäisches Recht› diskreditiert wird.»

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Die tickende DSGVO-Zeitbombe von Microsoft

Unter dem Druck der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt Microsoft den europäischen Kunden peu à peu entgegen. Wenn sich Windows 10 nicht datenschutzkonform nutzen lässt, könnten Behörden auf Open-Source-Programme umsteigen.

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Leitlinien des EDSA: Wann gilt die DSGVO in der Schweiz?

Von der EU-DSGVO sind nicht nur Unternehmen in EU-Staaten betroffen. In gewissen Fällen müssen sich auch hiesige Firmen mit der Datenschutz-Grundverordnung beschäftigen. Nun hat der Europäische Datenschutzausschuss seine finalisierten Leitlinien über den räumlichen Geltungsbereich der DSGVO veröffentlicht. Rechtsanwalt Martin Steiger zeigt drei Szenarien auf, in denen die DSGVO auch für Verantwortliche in der Schweiz gilt.