DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Wie eine Falschmeldung den Datenschutz diskreditiert

Aufgrund der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO müssten die Namen auf den Klingelschildern von 220’000 Wohnungen in Österreich entfernt werden. Das ist der Stoff, mit dem sich Stimmung gegen einen starken Datenschutz machen lässt. Nur: Die Meldung stimmt nicht – aber sie hat natürlich längst die Runden gemacht durch Medien und Social Media. Rechtsanwalt Martin Steiger dokumentiert auf seinem Blog die Reaktionen verschiedener europäischer und deutscher Behörden, die erklären, dass es sich um eine Falschmeldung handelt – eine problematische zudem. So hält etwa Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, fest: «Ich finde es sehr problematisch und auch sehr schade, dass durch diese unsinnigen Behauptungen die sehr gute Datenschutz-Grundverordnung als Begründung für etwas herangezogen wird, was sie gar nicht fordert und sie damit als ‹weltfremdes europäisches Recht› diskreditiert wird.»

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Fingerabdruck und Gesichtserkennung: Praktisch, aber hoch gefährlich

Wer sein Smartphone entsperren oder per App auf sein Online-Konto zugreifen will, kann das zum Beispiel mit einem Fingerabdruck tun. Für Dirk Helbing, Professor für Computational Social Science an der ETH Zürich, bedeutet Identifizierung anhand von biometrischen Daten wie Fingerabdruck-Scan, Gesichtserkennung, Venen-Scan oder Stimmanalyse vor allem eins: eine Gefahr für Demokratie, Freiheit und Menschenrechte.

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