DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Wie eine Falschmeldung den Datenschutz diskreditiert

Aufgrund der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO müssten die Namen auf den Klingelschildern von 220’000 Wohnungen in Österreich entfernt werden. Das ist der Stoff, mit dem sich Stimmung gegen einen starken Datenschutz machen lässt. Nur: Die Meldung stimmt nicht – aber sie hat natürlich längst die Runden gemacht durch Medien und Social Media. Rechtsanwalt Martin Steiger dokumentiert auf seinem Blog die Reaktionen verschiedener europäischer und deutscher Behörden, die erklären, dass es sich um eine Falschmeldung handelt – eine problematische zudem. So hält etwa Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, fest: «Ich finde es sehr problematisch und auch sehr schade, dass durch diese unsinnigen Behauptungen die sehr gute Datenschutz-Grundverordnung als Begründung für etwas herangezogen wird, was sie gar nicht fordert und sie damit als ‹weltfremdes europäisches Recht› diskreditiert wird.»

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Seit dem 25. Mai sind auch Medienunternehmen verpflichtet, präzise und umfassend darüber Auskunft zu geben, wozu sie die persönlichen Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer verwenden. Wir haben die neuen Datenschutzerklärungen von NZZ, Tamedia, Ringier und SRF gelesen und geschaut, ob und wie die Unternehmen den neuen Anforderungen nachkommen. Die erste Bilanz fällt durchzogen aus. Nun Weiterlesen …

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Was macht eigentlich Edward Snowden?

Auch fünf Jahre nach den spektaktulären Enthüllungen der umfassenden Überwachungspraxis des amerikanischen Abhördienstes NSA lebt Edward Snowden irgendwo im Grossraum Moskau. Seine US-Papiere wurden für ungültig erklärt. An eine Rückkehr in sein Heimatland ist unter der Präsidentschaft Trump nicht zu denken, drohte der doch mehrmals im Wahlkampf mit der Todesstrafe für den Whistleblower. Snowden ist ein gefragter Fachmann für Informationssicherheit und Verschlüsselungstechnologie. Ein aktuelles Projekt, das er als Präsident der Nichtregierungsorganisation Freedom of the Press Foundation vorantreibt, sieht etwa vor, dass Whistleblower grössere Kontrolle über ihre Daten behalten können.

Soll man das «Recht auf Vergessen» lieber vergessen?

Das in der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung festgeschriebene «Recht auf Vergessen» führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Datenschutz. Am Ende stärkt es aber vor allem die Gatekeeperfunktion datenhungriger Grosskonzerne wie Google. Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO begann mit einem journalistischen Stolperstart: Kurz nach Inkrafttreten der neuen Regelung sperrten US-Nachrichtenseiten Nutzer mit IP-Adresse in der EU Weiterlesen …

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