Bezahlschranken für Schnappschüsse?
Urheberschutz für bewusst gestaltete Bilder von Fotografen ist richtig. Die Idee aber, zusätzlich auch noch jede noch so banale Foto zu schützen, ist absurd.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Urheberschutz für bewusst gestaltete Bilder von Fotografen ist richtig. Die Idee aber, zusätzlich auch noch jede noch so banale Foto zu schützen, ist absurd.
Ist die Aufregung um den Urheberrechtskompromiss, der gestern in Brüssel ausgehandelt wurde, eigentlich berechtigt? Ist das freie Internet wirklich in Gefahr? Darüber wird gerade heftig gestritten und der Grund hat weniger mit dem etwas komplizierten juristischen Fachgebiet zu tun als vielmehr mit der Frage, was eigentlich gemeint ist, wenn man vom «freien Internet» spricht.
Der Youtuber und Einzelhändler Thomas Panke, der als «Held der Steine» bekannt ist, testete mit Leidenschaft verschiedene Lego-Baustein-Sets. Nun hat er eine Abmahnung von dem Unternehmen bekommen.
Der EU-Ministerrat blockiert die geplante EU-Urheberrechtsreform auf der Zielgeraden: Elf Mitgliedsstaaten haben sich überraschend quergelegt.
Bis heute laufen Fotografinnen und Fotografen in der Schweiz Gefahr, vor Gericht um die Früchte ihrer Arbeit gebracht werden, weil ihre Bilder «zu wenig individuell» gestaltet sind. Mit einem Lichtbildschutz im Urheberrecht würde diesem unwürdigen Zustand ein Riegel geschoben. ==> Gegen einen Lichtbildschutz: unnötiges Regulierungsmonster Im Jahr 1876 wurde in Deutschland ein Gesetz eingeführt, das Weiterlesen …
Fotografien sollen künftig absolut geschützt werden, auch wenn es Produktbilder, Knipsbildli oder Computertomographien sind. So will es der Bundesrat in der aktuell laufenden Revision des Urheberrechtsgesetzes. Warum das nicht zielführend ist und für mehr Verwirrung statt Klarheit sorgen würde. ==> Für einen Lichtbildschutz: längst fälliger Schutz für die Fotografie «Schutz von Fotografien ohne individuellen Charakter» Weiterlesen …
Für ihre Parteienwerbung nutzt die AfD offenbar systematisch urheberrechtlich geschütztes Material der öffentlich-rechtlichen Sender. Das zeigen Recherchen von t-online.de.
Nach einem Rechtsstreit mit dem Pariser Nachtclub Moulin Rouge musste die französische Musical-Gala «Moulin Rouge» der Erlebnisbühne Emmental Lueg-Arena zur «Mühli Lueg» umbenannt werden.