DOSSIER mit 485 Beiträgen

Medienethik

Womit darf sich ein Journalist «gemein machen»?

Journalisten*innen sind keine Stenograf*innen. Wir sind nicht primär dazu da, Protokolle zu führen, sondern – wie es Watergate-Legende Carl Bernstein formuliert – «the best obtainable version of the truth» herauszufinden und an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist eine Sache, mit der wir uns in jedem Fall gemein machen müssen.

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«Dieser Voldemort-Journalismus ist doch magisches Denken»: Florian Klenk über die Namensnennung von Attentätern

Als ein Terrorist in Wien vier Menschen tötete und viele weitere verletzte, arbeitete „Falter“-Chefredaktor Florian Klenk die Nacht durch, twitterte, recherchierte, warnte, verbreitete dabei aber auch einen Fehlalarm der Polizei. Ausserdem veröffentlichte er am Morgen danach als Erster Details über den getöteten Attentäter. Dafür wurde er von vielen kritisiert. Haben Journalisten zu sehr den Täter Weiterlesen …

Fall Berset: Hört auf zu spekulieren!

Zurzeit macht eine Geschichte über Bundesrat Alain Berset die Runde. Dieser sei von einer Frau erpresst worden. Manche Medien spekulieren, ob Berset mit der Frau eine Affäre hatte. Laut Journalistenkodex und Medienrecht ist das ein klares Foul – manche Journalist*innen scheint das aber nicht zu interessieren.

Von der journalistischen Pflicht, keine Falschaussagen zu verbreiten

Die vier US-Sender, die unlängst die Live-Übertragung einer Trump-Rede abklemmten, zeigten journalistische Verantwortung. Die Redefreiheit zu respektieren heisst nicht, ungefiltert Lügen zu verbreiten. «Bravo» – war meine erste Reaktion. Vier US-amerikanische TV-Stationen, MSNBC, NBC, CBS und ABC, brechen die Direktübertragung einer Rede des noch amtierenden US-Präsidenten Donald Trump ab. NBC-Moderator Lester Holt erklärt: «Wir müssen Weiterlesen …

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Wann und wofür sollten sich Medien entschuldigen?

Gerade hat sich die Chefredaktion der «Süddeutschen Zeitung» für einen Artikel über den Pianisten Igor Levit entschuldigt. Im Medien-Podcast fragen wir uns, wann Medien für vermeintliche oder tatsächliche Fehltritte um Vergebung bitten sollten.