EU-Urheberrecht: Zitieren erlaubt – kopieren nicht
Die umstrittene EU-Urheberrechtsreform soll den Umgang mit Werken im Internet neu regeln. Doch was genau erlaubt und verboten ist, ist für die Nutzer weiter kaum durchschaubar.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Die umstrittene EU-Urheberrechtsreform soll den Umgang mit Werken im Internet neu regeln. Doch was genau erlaubt und verboten ist, ist für die Nutzer weiter kaum durchschaubar.
Die Posse um die Entgegennahme des Nobelpreises durch Bob Dylan ist um ein skurriles Kapitel reicher. Der Musiker und Lyriker soll seine Preisrede nur in Teilen selbst verfasst und den Rest aus zweitklassiger Textquelle abgeschrieben haben. Hat er oder hat er nicht? Hat der Literaturnobelpreisträger Bob Dylan abgeschrieben oder nicht? Die amerikanische Journalistin Andrea Spitzer Weiterlesen …
Ab sofort zeigt Google nicht nur „Thumbnails“, sondern die Bilder in der originalen Größe an. Das große Bild wird dabei von der Quellseite geladen.
In einem aktuellen Urteil schränkt der Europäische Gerichtshof die Linkfreiheit ein. Das Verlinken auf online zugängliche Inhalte könne bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Diese Sicht der Dinge ist nicht ganz unproblematisch – meint unser Kolumnist Christoph Kappes. Denn die Kultur des Verlinkens ist essenzieller Teil unserer Art, Wissen zu organisieren.
Das gebührenfreie Lesen periodischer Printmedien soll in Marokko illegal werden. Damit wird ein Wunsch der Verleger erfüllt. Außerdem sind Verhandlungen mit Facebook und Google geplant, was marokkanischen Webseiten zu mehr Werbeeinnahmen verhelfen soll.
Wer alle Fussball- und Eishockeyspiele einer Saison live sehen will, braucht einen TV-Anschluss bei Swisscom-Anschluss. Während der Swisscom-Kunde den Match schaut, guckt der UPC-Kunde trotz Teleclub-Abo in die Röhre. Klingt kompliziert? Ist es auch. Und illegal, findet die Eidgenössische Wettbewerbskommission. Die Weko hat einen kräftigen Bodycheck ausgeteilt: 71,8 Millionen Franken Busse muss die Swisscom zahlen.
Swisscom ist mit exklusiven Sportübertragungen ins Visier der Wettbewerbshüter geraten. Der Fall rückt die Schweizer Sportverbände in ein schiefes Licht und zeigt den Wandel in der Telekombranche auf.
Bibliotheken dürfen auf Bestellung Zeitschriftenartikel kopieren oder scannen und verschicken. Das sagt das Bundesgericht und beurteilt die Tätigkeit des Dokumentenlieferdienst der ETH als zulässig.