Verbot von Böhmermanns «Schmähkritik» über Erdogan bleibt bestehen
Das Verbot von grösseren Teilen des Gedichtes «Schmähkritik» des deutschen TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt bestehen.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Das Verbot von grösseren Teilen des Gedichtes «Schmähkritik» des deutschen TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt bestehen.
Die ehemalige grüne Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin bleibt gegenüber dem «Blick» hart und zieht das Blatt vor die nächste gerichtliche Instanz. Dies aufgrund der «fehlenden Entschuldigungskultur in den Schweizer Medien», wie sie sagt.
Der Genfer FDP-Politiker beanstandete einen TV-Beitrag von SRF. Die Kommission hat nun entschieden.
Jolanda Spiess-Hegglin verteidigt ihre Persönlichkeitsrechte gegen den mächtigen Ringierverlag. Der Schweizer Boulevard-Berichterstattung werden enge Grenzen gesetzt – sie zahlt einen hohen Preis dafür.
«Tages-Anzeiger» und «20 Minuten» haben wegen ihrer Berichterstattung über Carl Hirschmann eine Entschuldigung publiziert. Damit endet ein langjähriger, teurer Rechtsstreit.
Der Fall Strache zeigt, wie wichtig geheime Filmaufnahmen bei der Recherche sind. Hätte SRF das Ibiza-Video zugespielt bekommen, so hätten wir es wohl auch gebracht.
Die Veröffentlichung von Videoaufnahmen der FPÖ-Politiker HC Strache und Johann Gudenus hat in Österreich eine schwere Regierungskrise ausgelöst. Manche fragen sich, ob Medien solche Aufnahmen veröffentlichen dürfen, auch wenn sie die Urheber nicht kennen. Für MEEDIA beantwortet Tobias Gostomzyk, Medienrechtsexperte der TU Dortmund, die wichtigsten Fragen zum Fall.
29 Seiten Text, doch Kopien und Fotos sind verboten: Die Einsichtnahme in die begründete Einstellungsverfügung im Fall Villiger unterlag restriktiven Bedingungen. Aber nicht nur das: Auch eine Diskussion unter den Journalisten wurde verboten. Wieso die Behörden so mit den Medien umgehen.