Ein Zombie kehrt zurück
Die Bundesregierung kann es nicht erwarten, das gescheiterte Leistungsschutzrecht für Zeitungsverleger erneut einzuführen. Christian Rath hat sich den Diskussionsentwurf der Justizministerin angeschaut.
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Die Bundesregierung kann es nicht erwarten, das gescheiterte Leistungsschutzrecht für Zeitungsverleger erneut einzuführen. Christian Rath hat sich den Diskussionsentwurf der Justizministerin angeschaut.
Google schränkt in Frankreich die Darstellung von Links auf Nachrichtenseiten stark ein, um Lizenzzahlungen an die Verlage zu vermeiden. Das dort EU-weit als erstes gültige Leistungsschutzrecht ist damit von Beginn an praktisch wirkungslos.
Die US-Suchmaschine geht auf Konfrontationskurs: In Frankreich müsste Google laut Gesetz für kleine Auszüge von Presseartikeln eine Lizenzgebühr zahlen. Doch statt zu bezahlen, will Google die Auszüge weglassen.
Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.
Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen.
Sechs Jahre nach seiner Einführung durch die schwarz-gelbe Koalition heben die EU-Richter das Leistungsschutzrecht wieder auf. Der Grund: Deutschland hat das Gesetz nicht ordnungsgemäß in Brüssel gemeldet. Dabei hätte es die damalige Regierung besser wissen müssen.
Das deutsche Leistungsschutzrecht kann nicht angewendet werden, urteilt der Europäische Gerichtshof. Berlin hätte die EU zuvor informieren müssen
Deutsche Verlage haben im Streit mit Google um das Leistungsschutzrecht eine Niederlage erlitten. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge sei das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht rechtlich «nicht anwendbar». Die damalige Bundesregierung habe versäumt, das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und notifizieren zu lassen.