Interne Facebook-Aufsicht: Gewaltenteilung, Goebbels und andere Feinheiten
Facebooks oberste Inhaltswächter stellen die ersten Fälle vor, mit denen sie sich beschäftigen werden. Offenbar will das Gremium sein Mandat recht weit auslegen.
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Facebooks oberste Inhaltswächter stellen die ersten Fälle vor, mit denen sie sich beschäftigen werden. Offenbar will das Gremium sein Mandat recht weit auslegen.
Facebook reagiert auf Enthüllungen, wonach der Konzern eine PR-Firma bezahlt hat, um den jüdischen Milliardär George Soros und andere Kritiker zu diffamieren.
Distributionsplattformen wie Pocket, Flipboard oder Apple News setzen für die Kuratierung journalistischer Inhalte stärker auf Handarbeit und weniger auf Algorithmen. Damit wären sie die besseren Partner für Medienunternehmen als Facebook. Wer die aktuelle Version des Webbrowsers Mozilla Firefox nutzt, sieht nach dem Öffnen eines neuen Tabs neben «wichtigen Seiten» wie Youtube, Facebook und Amazon neu Weiterlesen …
Einmal waren es Videos, aber jetzt sind Stories angesagt. Im Facebook-Jargon stehen sie für kruze Videobotschaften, die nur einen Tag lang sichtbar sind und dann im digitalen Nirvana verschwinden. Abgeschaut hat Facebook das Format bei Snapchat. Die Beliebtheit dieser Kommunikationsform führt dazu, dass die Leute weniger Inhalte im Newsfeed posten und stattdessen vermehrt im privaten Kreis mit ebendiesen Stories kommunizieren. Das heisst für Facebook, dass sich das Geschäftsmodell, das sich bisher auf Werbung im Newsfeed konzentrierte, dem veränderten Nutzungsverhalten anpassen muss. Aber auch Unternehmen und Medien stellen die Stories vor eine knifflige Aufgabe, wie der Digitalberater Philipp Steuer weiss: «Die vergänglichen Stories sind eine tolle Form der Kommunikation – ungezwungen, schnell und vom Umfang her perfekt für unsere 3-Sekunden-Aufmerksamkeitsspanne. Dennoch ist die Halbwertszeit von 24 Stunden ein Problem, denn eine aufwendige Story kostet Zeit (und für Unternehmen Geld), was sich oft nicht rechnet.»
Facebook hat Zahlen zur Rezeption von Werbevideos falsch ausgewiesen. Möglicherweise hat der Fehler Medienunternehmen dazu veranlasst, anstatt Text vermehrt Videos zu produzieren.
Der Datenhunger von Facebook kennt keine Grenzen. Und die Zuckerberg-Company kann darauf zählen, dass es den meisten Nutzern leidlich egal ist, was mit ihren persönlichen Daten angestellt wird. Nur so lässt sich erklären, dass sich Facebook getraut, trotz anhaltender Kritik am fahrlässigen Umgang mit Personendaten, eine Art Überwachungsgerät mit Kamera auf den Markt zu bringen. «Facebook hat das Gerät unter anderem mit einer integrierten Technologie ausgestattet, die während eines Videoanrufs automatisch Personen im Blickfeld der Kamera verfolgt und eigenständig auf deren Gesichter zoomt», schreibt Giuseppe Rondinella auf «Horizont». Portal+, so der Name des neuen Gadgets, kann als Reaktion von Facebook auf ähnliche Systeme gesehen werden, wie sie die Konkurrenz von Amazon, Google und Apple bereits lanciert hat.
Sara Urbainczyk hat mit «Echte Mamas» eine starke Medienmarke im Social Web entwickelt. Hier erklärt sie, wie wichtig Facebook-Gruppen für die Reichweite sind und wie sie funktionieren.
Eine auf den ersten Blick plausibel erscheinende und in letzter Zeit vermehrt vernommene Forderung geht dahin, dass Facebook das Grundrecht auf Meinungsfreiheit genau gleich gewährleisten solle, wie das für den Staat auch gilt. Für Malte Engeler, Datenschutzspezialist und Richter in Schleswig-Holstein, eine abwegige Vorstellung. «Um die Macht der Digitalkonzerne zu regulieren, ist eine solche verfassungsrechtliche Verrenkung nicht nur unnötig, sie wäre sogar ein wahrer Bärendienst an unserem modernen Demokratieverständnis», hält Engeler in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org fest. Denn: «Nur Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz sollen Staatsgewalt ausüben und sind im Gegenzug der Achtung der Grundrechte verpflichtet. Private im Umkehrschluss ebenfalls den Grundrechten zu verpflichten, ist also nicht möglich, ohne Facebook gleichzeitig als der Staatsgewalt ebenbürtig anzuerkennen. Eine unmittelbare Grundrechtsbindung von Facebook & Co ist daher im Grunde nur eines: Die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols gegenüber den Digitalkonzernen.»