DOSSIER mit 574 Beiträgen

Leadership & Management

Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.

Die Folgen des Brexit

Mit dem Austritt von Grossbritannien aus der EU stellen sich Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmenden ins Königreich und bei der Anstellung britischer Staatsbürger. Worauf HR-Verantwortliche achten müssen.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Was die Macht mit Frauen macht

Lange glaubte man, Frauen in Chefetagen würden Unternehmen kuscheliger und sozialer machen. Doch das stimmt nicht. Wenn genügend von ihnen aufsteigen, sind sie genauso hart wie Männer.

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«Ruhe bewahren, wenn die Mitarbeiterin weint»

Die Kollegin bricht in Tränen aus, der Mitarbeiter hat einen Wutanfall: Chefs sollten Gefühlsausbrüche anerkennen und nicht verteufeln, sagt Beraterin Nina Stromann.

Arbeitszeugnisse schreiben

Welche Arten von Zeugnissen gibt es? Wann dürfen Kritikpunkte und Fehlverhalten im Arbeitszeugnis erwähnt werden? Was gehört nicht in das Dokument? Unsere Checkliste hat die Antworten.

Chefinnen seid selbstbewusster – Chefs seid empathischer!

Führen Frauen anders? Wo gibt es Unterschiede? Diese Fragen stellte die Schweizer Unternehmensberatung Avenir Consulting AG im Juni 2015 im Rahmen einer Umfrage zu Female Leadership Deutschschweizer Führungskräften. Fazit der Umfrage: Ja, Führungskräfte nehmen das Verhalten von weiblichen Vorgesetzten deutlich anders wahr, als das von männlichen.

Muss man es bis 40 zum Chef gebracht haben?

Kann man zu alt sein für einen Chefposten? Oder mit 40 noch durchstarten? Studien haben sich mit dem richtigen Alter für eine Führungsposition beschäftigt – und kommen zu überraschenden Ergebnissen.

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Nebenbeschäftigungen – was ist erlaubt?

Das Obligationenrecht regelt die Nebenbeschäftigungen des Arbeitnehmers nur rudimentär. Grundsätzlich werden entgeltliche Arbeiten für einen Dritten untersagt, sofern dadurch der Arbeitgeber konkurrenziert oder auf andere Weise die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt wird.