Die Folgen des Brexit
Mit dem Austritt von Grossbritannien aus der EU stellen sich Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmenden ins Königreich und bei der Anstellung britischer Staatsbürger. Worauf HR-Verantwortliche achten müssen.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Mit dem Austritt von Grossbritannien aus der EU stellen sich Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmenden ins Königreich und bei der Anstellung britischer Staatsbürger. Worauf HR-Verantwortliche achten müssen.
Lange glaubte man, Frauen in Chefetagen würden Unternehmen kuscheliger und sozialer machen. Doch das stimmt nicht. Wenn genügend von ihnen aufsteigen, sind sie genauso hart wie Männer.
Die Kollegin bricht in Tränen aus, der Mitarbeiter hat einen Wutanfall: Chefs sollten Gefühlsausbrüche anerkennen und nicht verteufeln, sagt Beraterin Nina Stromann.
Welche Arten von Zeugnissen gibt es? Wann dürfen Kritikpunkte und Fehlverhalten im Arbeitszeugnis erwähnt werden? Was gehört nicht in das Dokument? Unsere Checkliste hat die Antworten.
Führen Frauen anders? Wo gibt es Unterschiede? Diese Fragen stellte die Schweizer Unternehmensberatung Avenir Consulting AG im Juni 2015 im Rahmen einer Umfrage zu Female Leadership Deutschschweizer Führungskräften. Fazit der Umfrage: Ja, Führungskräfte nehmen das Verhalten von weiblichen Vorgesetzten deutlich anders wahr, als das von männlichen.
Kann man zu alt sein für einen Chefposten? Oder mit 40 noch durchstarten? Studien haben sich mit dem richtigen Alter für eine Führungsposition beschäftigt – und kommen zu überraschenden Ergebnissen.
Kündigungsgespräche sind schlimm für den, der rausfliegt – aber auch heikel für den, der die Botschaft überbringt. Managementberater Rüdiger Klepsch gibt drei Tipps für die undankbare Aufgabe.
Das Obligationenrecht regelt die Nebenbeschäftigungen des Arbeitnehmers nur rudimentär. Grundsätzlich werden entgeltliche Arbeiten für einen Dritten untersagt, sofern dadurch der Arbeitgeber konkurrenziert oder auf andere Weise die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt wird.