DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Kein Zutritt für die Polizei

Dürfen Polizistinnen eine Redaktion stürmen, weil sie eine Mitarbeiterin für verdächtig halten? Nein, die Polizei darf sogar aktiv daran gehindert werden. Ein neues Urteil stärkt die Medienfreiheit in der Schweiz.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Anonyme Kommentare auf News-Portalen und Quellenschutz

Erfasst der Quellenschutz anonyme Kommentare Dritter, die im Nachgang zu einem Artikel auf Medienwebseiten gepostet werden, und die ehrverletzende, diskriminierende, rassistische oder andere strafbare Inhalte verbreiten? Der Autor beleuchtet das Phänomen der Online-Kommentare und unterzieht die bisherige Gerichtspraxis einer kritischen Würdigung. Er legt dar, dass solche Kommentare keine Quellen sind, und dass ihre Verfasser nicht unter den Autorenschutz fallen. Sodann stellt er eine Abkoppelung von Online-Kommentarseiten vom Medienbeitrag fest und kritisiert die Bejahung von Information für alles, was nicht reine Unterhaltung ist.

Es braucht einen Schulterschluss gegen Einschüchterungsklagen

Immer öfter versuchen finanzstarke Akteure mit eigentlich aussichtslosen Klagen kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Davon betroffen waren bisher – so weit bekannt – vor allem NGOs. Aber auch Medien sehen sich mit solchen SLAPP-Klagen konfrontiert. Höchste Zeit diesen für die Presse- und Meinungsfreiheit höchst bedenklichen Trend politisch zu unterbinden. Doch dafür müssen Medien und Weiterlesen …

Ad Content