Kein Zutritt für die Polizei
Dürfen Polizistinnen eine Redaktion stürmen, weil sie eine Mitarbeiterin für verdächtig halten? Nein, die Polizei darf sogar aktiv daran gehindert werden. Ein neues Urteil stärkt die Medienfreiheit in der Schweiz.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Dürfen Polizistinnen eine Redaktion stürmen, weil sie eine Mitarbeiterin für verdächtig halten? Nein, die Polizei darf sogar aktiv daran gehindert werden. Ein neues Urteil stärkt die Medienfreiheit in der Schweiz.
Das Zuger Kantonsgericht hat entschieden, dass der Medienkonzern Ringier die genauen Klickzahlen zu den Artikeln über Jolanda Spiess-Hegglin preisgeben muss. Dieses Urteil ist für Spiess-Hegglin ein Meilenstein im jahrelangen Prozess.
Der junge Kryptomillionär Dadvan Yousuf zeigt zwei Journalistinnen des SRF an. Er sei in seiner Ehre schwer verletzt worden. Sagt er.
Anwaltspost als Reaktion auf kritische Berichte? Kommt bei Investigativ-Reportern immer wieder vor. Aber auf 78 Millionen Euro Schadensersatz verklagt zu werden, das war für Uwe Ritzer, Reporter bei der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ), bisher einmalig.
In Neuenburg wurde ein Facebook-User wegen Rassendiskriminierung beschuldigt, weil rassistische Kommentare seinem Post angefügt wurden. Um das Legalitätsprinzip einzuhalten, weist das Bundesgericht die Beschwerde ab.
Die zuständige Kommission des Nationalrats will die Immunität von SVP-Nationalrat Roger Köppel aufheben. Stimmen auch die Ständeräte zu, könnten die Strafverfolger wegen mutmasslicher Amtsgeheimnisverletzung ermitteln. Es wäre eine Premiere.
Recherchen über Korruption und Geldwäscherei werden in der Schweiz schwieriger. Journalisten fürchten sich nach dem Parlamentsentscheid vor teuren Verfahren gegen Oligarchen.
Jolanda Spiess-Hegglin unterliegt vor Bundesgericht. Bedeutet das grünes Licht für das von der Journalistin Michèle Binswanger geplante Buch über die Zuger Landammannfeier 2014? Die Antwort lautet: Nein.