Kein Zutritt für die Polizei
Dürfen Polizistinnen eine Redaktion stürmen, weil sie eine Mitarbeiterin für verdächtig halten? Nein, die Polizei darf sogar aktiv daran gehindert werden. Ein neues Urteil stärkt die Medienfreiheit in der Schweiz.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Dürfen Polizistinnen eine Redaktion stürmen, weil sie eine Mitarbeiterin für verdächtig halten? Nein, die Polizei darf sogar aktiv daran gehindert werden. Ein neues Urteil stärkt die Medienfreiheit in der Schweiz.
Die Lausanner Richter wollen verhindern, dass ihrem eigenen Urteil vorgegriffen werden kann. Deshalb darf ein geplantes Buch der Zürcher Journalistin Michèle Binswanger zur Zuger Landammannfeier 2014 vorderhand nicht erscheinen.
Wer sich in Medien falsch dargestellt sieht, kann eine Gegendarstellung verlangen. Wie läuft so was ab? Wann kommen Gerichte ins Spiel? Und wie interpretieren Sie als Leserin, Leser eine Gegendarstellung richtig?
Der schwedische Milliardär und russische Honorarkonsul ist erstinstanzlich unterlegen. Er könnte das Urteil aber noch weiterziehen.
Jolanda Spiess-Hegglin will verhindern, dass die Journalistin Michèle Binswanger ein Buch über die Zuger Landammannfeier 2014 veröffentlicht – und damit ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Sie zieht deswegen vor Bundesgericht.
Die Schweizer Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin unterliegt vor Gericht gegen die Journalistin Michèle Binswanger. Über das neuste Kapitel in einem tragischen Streit.
Die Wirtschaftskammer, der mächtigste Verband des Baselbiets, will unliebsame Journalist*innen und deren Verlage zur Raison bringen. Mit allen juristischen Mitteln. Selbst nach einem Freispruch.
Politiker von links bis rechts wollen Medienberichte einfacher verhindern können. Ihr Argument: Die Privatsphäre sei zu wenig geschützt. Stimmt das?