Tamedia hat gegen Frederik Paulsen keine Medienkampagne geführt
Der schwedische Milliardär und russische Honorarkonsul ist erstinstanzlich unterlegen. Er könnte das Urteil aber noch weiterziehen.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Der schwedische Milliardär und russische Honorarkonsul ist erstinstanzlich unterlegen. Er könnte das Urteil aber noch weiterziehen.
Filmaufnahmen aus der Polizeistation bei Youtube hochgeladen: Eine kaum beachtete EuGH-Entscheidung zum Datenschutz gibt auch Auslegungshinweise zur Reichweite des Medienprivilegs in Deutschland.
Die Zahl der Ehrverletzungsdelikte hat seit dem Aufkommen von Social Media Plattformen drastisch zugenommen. Immer wieder gehen Posts, Videos oder andere Beiträge auf Social Media weiter als das, was das Recht erlaubt. Ein aktuelles Urteil des Obergerichts Zürich vom 17. August 2018 verdeutlicht, dass nicht nur das Posten von ehrverletzenden Äusserungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich Weiterlesen …
PR-Mann Sacha Wigdorovits ist wegen Verdachts auf versuchte Nötigung und wegen unbefugt aufgenommener Gespräche angeklagt. Mit einem Journalisten und einem lokalen Gegner einigte sich Ex-Politiker Geri Müller aussergerichtlich.
Das Kantonsgericht Luzern weist die Staatsanwaltschaft an, die Journalistin Jana Avanzini vor Gericht zu bringen. Nur ein Gericht könne beurteilen, ob das öffentliche Interesse an Information es rechtfertige, dass eine Journalistin Hausfriedensbruch begeht.
Zum ersten Mal hat Mascha Santschi Kallay als Präsidentin eine öffentliche Beratung der Beschwerdeinstanz geleitet. Der erste Fall hatte es gleich in sich: Die UBI-Mitglieder berieten über eine zweisekündige Szene auf SRF. Im Fokus der Kritik: Wippende Brüste.
Mehrere Artikel aus dem «Blick» und Sonntagsblick vom Mai 2016 zur Sandwich-Kette Subway waren Gegenstand eines Entscheids des Bundesgerichts. In diesem wurde «Blick» Recht gegeben.
Die «Neue Zürcher Zeitung» kritisierte die «Rundschau» scharf. Dabei unterliefen ihr selber Fehler.