Jetzt können kritische Medienberichte einfacher verboten werden
Recherchen über Korruption und Geldwäscherei werden in der Schweiz schwieriger. Journalisten fürchten sich nach dem Parlamentsentscheid vor teuren Verfahren gegen Oligarchen.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Recherchen über Korruption und Geldwäscherei werden in der Schweiz schwieriger. Journalisten fürchten sich nach dem Parlamentsentscheid vor teuren Verfahren gegen Oligarchen.
Filmaufnahmen aus der Polizeistation bei Youtube hochgeladen: Eine kaum beachtete EuGH-Entscheidung zum Datenschutz gibt auch Auslegungshinweise zur Reichweite des Medienprivilegs in Deutschland.
Die Zahl der Ehrverletzungsdelikte hat seit dem Aufkommen von Social Media Plattformen drastisch zugenommen. Immer wieder gehen Posts, Videos oder andere Beiträge auf Social Media weiter als das, was das Recht erlaubt. Ein aktuelles Urteil des Obergerichts Zürich vom 17. August 2018 verdeutlicht, dass nicht nur das Posten von ehrverletzenden Äusserungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich Weiterlesen …
PR-Mann Sacha Wigdorovits ist wegen Verdachts auf versuchte Nötigung und wegen unbefugt aufgenommener Gespräche angeklagt. Mit einem Journalisten und einem lokalen Gegner einigte sich Ex-Politiker Geri Müller aussergerichtlich.
Das Kantonsgericht Luzern weist die Staatsanwaltschaft an, die Journalistin Jana Avanzini vor Gericht zu bringen. Nur ein Gericht könne beurteilen, ob das öffentliche Interesse an Information es rechtfertige, dass eine Journalistin Hausfriedensbruch begeht.
Zum ersten Mal hat Mascha Santschi Kallay als Präsidentin eine öffentliche Beratung der Beschwerdeinstanz geleitet. Der erste Fall hatte es gleich in sich: Die UBI-Mitglieder berieten über eine zweisekündige Szene auf SRF. Im Fokus der Kritik: Wippende Brüste.
Mehrere Artikel aus dem «Blick» und Sonntagsblick vom Mai 2016 zur Sandwich-Kette Subway waren Gegenstand eines Entscheids des Bundesgerichts. In diesem wurde «Blick» Recht gegeben.
Die «Neue Zürcher Zeitung» kritisierte die «Rundschau» scharf. Dabei unterliefen ihr selber Fehler.