DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Die Verwendung von Bankdaten durch Medienschaffende

Gestützt auf Unterlagen einer anonymen Quelle veröffentlichte im Februar ein internationales Journalistennetzwerk Angaben zu Kunden der Credit Suisse. Nicht mitgemacht hatten die Schweizer Medien, weil sie befürchteten, sich nach dem 2015 revidierten Bankengesetz (BankG) strafbar zu machen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie «gefährlich» Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG für Medienschaffende Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Ad Content

Medienrechtler Tobias Gostomzyk: Medien durften das Strache-Video veröffentlichen

Die Veröffentlichung von Videoaufnahmen der FPÖ-Politiker HC Strache und Johann Gudenus hat in Österreich eine schwere Regierungskrise ausgelöst. Manche fragen sich, ob Medien solche Aufnahmen veröffentlichen dürfen, auch wenn sie die Urheber nicht kennen. Für MEEDIA beantwortet Tobias Gostomzyk, Medienrechtsexperte der TU Dortmund, die wichtigsten Fragen zum Fall.

Fall Villiger: Wieso Journalisten 29 Seiten abtippen mussten

29 Seiten Text, doch Kopien und Fotos sind verboten: Die Einsichtnahme in die begründete Einstellungsverfügung im Fall Villiger unterlag restriktiven Bedingungen. Aber nicht nur das: Auch eine Diskussion unter den Journalisten wurde verboten. Wieso die Behörden so mit den Medien umgehen.