DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Angeregte Debatte ums Leistungsschutzrecht

«Keine Linksteuer», «Gefälligkeitsbericht»: Andreas von Gunten von der Gesellschaft Digitale Schweiz, VSM-Geschäftsführer Stefan Wabel und Martin Steiger, Experte für Recht im digitalen Raum, waren sich an der Diskussion anlässlich des Medienfrühstücks des Zürcher Anwaltsverbands oft uneinig.

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Ein schwarzer Tag für die Verlage

Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.

Leistungsschutzrecht wegen Formfehler nicht anwendbar

Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen.

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EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für «nicht anwendbar»

Deutsche Verlage haben im Streit mit Google um das Leistungsschutzrecht eine Niederlage erlitten. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge sei das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht rechtlich «nicht anwendbar». Die damalige Bundesregierung habe versäumt, das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und notifizieren zu lassen.