Autor

Philip Kübler

Digitalsteuer: Nur die Spitze des Eisbergs

Neue Steuern erwarten Internetdampfer wie Google und Facebook. So hat Österreich jüngst die Einführung einer Digitalsteuer beschlossen. Doch das Steuerrecht ist nur einer der Hebel, mit denen Plattformen zur Verantwortung gezogen werden können. Zu jedem der 15 Punkte gibt es schon heute Gesetze, viele seit Jahrzehnten. Doch die Gesetze sind territorial begrenzt und knüpfen an Weiterlesen …

Zensur! Zensur?

«Zensur ist verboten.» Artikel 17 Absatz 2 ist der kürzeste Absatz unserer Bundesverfassung und die knackigste Rechtsnorm in der Schweiz. Ein so sparsam und absolut formuliertes Verbot wird leicht zur rhetorischen Waffe. Immer wieder erschallt der Zensurvorwurf, in letzter Zeit gehäuft: gegenüber den im Parlament geplanten Zugangssperren für ausländische Online-Casinos nach den Servereinstellungen der AZ-Medien, Weiterlesen …

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Zwölf Fragen zur Zukunft von SRG & Co.

Wie organisiert und sichert man Medien- und Kulturleistungen, die der ganzen Gesellschaft nützen, weil sie über den Konsum hinaus einen Mehrwert bieten? Polarisierende Meinungen dazu fallen leicht, wie der aktuelle Abstimmungskampf um das revidierte Radio- und Fernsehgesetz zeigt. Doch in der Frage nach der Zukunft des medialen Service public drängen sich sorgfältige Abwägungen und Weichenstellungen Weiterlesen …

Das Kreuz mit den Listen

Der kuratierende Journalismus bedient sich gerne und oft bei anderen. Bilder und Ideen werden munter kopiert und neu zusammengefügt. In der Schweiz sind dafür besonders blickamabend.ch und Watson bekannt. Fragen und Antworten zu den rechtlichen Tücken des Listicle-Journalismus von Philip Kübler, Urheberrechtsspezialist und baldiger Geschäftsführer von Pro Litteris.

Quellenschutz 100% garantiert? Was die Medienschaffenden ihren Informanten auch noch sagen müssen

Der gesetzlich garantierte Quellenschutz erlaubt es Medienschaffenden, ihren Kontakten Vertraulichkeit zuzusichern, selbst wenn diese über strafbare Handlungen berichten. Im Fall des Basler Hanfhändlers «Roland» lässt das Bundesgericht den Quellenschutz nicht gelten und verlangt von der BaZ-Journalistin, die ihn porträtierte, den Namen des Dealers preiszugeben. So weit hätte es nicht kommen müssen.

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Komisches Verbot

Das strafrechtliche Verbot der Rassendiskriminierung ist eine seltsame Norm unseres Kommunikationsrechts. Auch wer das Verbot komisch findet, muss anerkennen, dass es keine Comedy ist: Es enthält nämlich keine explizite Ausnahme für Satire oder Kunst. Deshalb müssen die Gerichte auch Bagatellfälle entscheiden. Dabei sollte man kleinen Ausrutschern mit Gelassenheit begegnen und sich den ernsten und ernst Weiterlesen …

Terror-Videos: Bedenken, aber keine Grenzen

Die Diskussionsrunde im ersten «Medienclub» des Schweizer Fernsehens suchte nach Antworten auf die Frage, wie die Massenmedien mit Terrorbildern umgehen sollten. Im Ergebnis scheint fast alles möglich zu sein. Auf Regelwerke, wie sie etwa der Presserat oder publizistische Leitlinien bieten, haben die Medienprofis kaum verwiesen. Man möchte offenbar lieber referenzfrei entscheiden und publizieren.