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Facebook

Facebook und die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols

Eine auf den ersten Blick plausibel erscheinende und in letzter Zeit vermehrt vernommene Forderung geht dahin, dass Facebook das Grundrecht auf Meinungsfreiheit genau gleich gewährleisten solle, wie das für den Staat auch gilt. Für Malte Engeler, Datenschutzspezialist und Richter in Schleswig-Holstein, eine abwegige Vorstellung. «Um die Macht der Digitalkonzerne zu regulieren, ist eine solche verfassungsrechtliche Verrenkung nicht nur unnötig, sie wäre sogar ein wahrer Bärendienst an unserem modernen Demokratieverständnis», hält Engeler in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org fest. Denn: «Nur Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz sollen Staatsgewalt ausüben und sind im Gegenzug der Achtung der Grundrechte verpflichtet. Private im Umkehrschluss ebenfalls den Grundrechten zu verpflichten, ist also nicht möglich, ohne Facebook gleichzeitig als der Staatsgewalt ebenbürtig anzuerkennen. Eine unmittelbare Grundrechtsbindung von Facebook & Co ist daher im Grunde nur eines: Die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols gegenüber den Digitalkonzernen.»

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Facebook ist das neue Sportfernsehen

Für viel Geld hat Facebook Übertragungsrechte für europäischen Spitzenfussball gekauft. So zeigt die Social-Media-Plattform sämtliche Spiele der spanischen La Liga ihren 350 Millionen Nutzern in Indien und weiteren sieben Ländern der Region. Ebenso nutzen Sportsender Facebook als Streamingplattform für ausgewählte Spiele. Auch andere Technologie-Konzerne drängen ins Sportgeschäft. Seit Jahren schwelt eine medienpolitische Debatte, ob das Weiterlesen …

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Facebook verteilt jetzt Noten

Die Hightech-Konzerne und die von ihnen betriebenen sozialen Plattformen geraten immer öfter in schiefes Licht. Sie wehren sich mit dem einzigen Mittel, das ihnen einfällt: Algorithmen und noch mehr Algorithmen. Dieser Schuss kann nach hinten losgehen.