Presserat: Für Beschwerde kommt der Steuerzahler auf
Die Basler Zeitung schweigt, wenn sie bei Entscheiden des Schweizer Presserats unterliegt – den nahezu vollumfänglichen Freispruch in der Causa Gemeinde Oberwil aber feiert sie mit einem langen Artikel. Der Fall ist pikant, denn für die erfolglose, 47-seitige Beschwerde mit 50 Beilagen muss der Steuerzahler aufkommen. Honoriert dafür wurde der Zürcher Medienanwalt Urs Saxer.