Ein neuer Verfassungsartikel für die grossen Fragen der Medienzukunft
Nach der «No Billag»-Abstimmung kündigten Medienmacher Hansi Voigt, SP-Grossrat Jon Pult und Digital-Unternehmer Moritz Zumbühl eine Volksinitiative für Medienvielfalt an. Die drei wollen den Artikel 93 der Bundesverfassung neu formulieren. Worum es dabei geht, erklärt Zumbühl im Interview mit Nina Fargahi vom Medienmagazin Edito. Es handele sich dabei um einen «Diskussionsvorschlag und keine fertige Initiative», ordnet Zumbühl das Vorhaben ein. Jetzt müssten endlich die richtigen Fragen gestellt werden zur Medienzukunft. Und es geht um die grossen Fragen: Netzneutralität, Urheberrecht, Algorithmus-Transparenz. Am kommenden Sonntag will das Trio an einer öffentlichen Veranstaltung entscheiden, wie es weitergeht und bestenfalls ein «Organisationsteam» aufbauen, das dann wohl die Vorbereitungsarbeiten für eine Volksinitiative an die Hand nimmt.
Was Zuckerberg mit Gutenberg gemein hat
Detlef Esslinger vergleicht in der Süddeutschen Zeitung (und nun auch im Tages-Anzeiger) den Epochenbruch, den der Buchdruck im 15. Jahrhunderte markierte mit den gesellschaftlich-medialen Umwälzungen rund um Facebook heute: «Der Epochenbruch, den Gutenberg bewirkte, war, dass Texte nun von sehr vielen Menschen empfangen werden konnten. Bei Zuckerberg besteht er darin, dass nun genauso viele Menschen senden wie empfangen können, nämlich alle – aber indem er innerhalb von ein paar Jahren über die Menschheit kam, ist er viel brutaler.»
Datenschutz bringt Rechtsunsicherheit bei der Personenfotografie
Die neue Datenschutz-Grundverordnung die in der EU am 25. Mai in Kraft tritt, wird im Bereich der Personenfotografie für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgen. Jemanden abzulichten gilt unter der neuen Regelung als ein «Akt der personenbezogenen Datenerhebung» und erfordert die Einwilligung der Betroffenen. «Eine Konsequenz ist, dass der Fotograf nunmehr vor der Aufnahme alle Abgebildeten um Erlaubnis bitten muss – ein in der täglichen Praxis schon technisch nicht durchführbarer Vorgang», halten Dirk Feldmann und Lutz Fischmann auf dem Fotojournalisten-Portal Freelens fest. Klären können die Unsicherheit nur die Gerichte. Doch das wird dauern. Bis dahin bewegen sich Fotografen, ob Profis oder Amateure, in einer rechtlichen Grauzone.
Scheiss-Journalismus
Eine Perle des Lokaljournalismmus, allein schon der Titelzeile wegen: «‹Scheisser von Heuchelheim› gefasst». Es geht nicht etwa um Hunde, sondern um Männer, die ihre Notdurft in aller Öffentlichkeit verrichten. Bis der Wiederholungstäter gefasst werden konnte, brauchte es aber schon «ein hartes Stück Ermittlungsarbeit – inklusive Fahndung im Gemeindebrief und Stuhlprobe». Doch damit ist Heuchelheim sein Scheissproblem nicht los. Bereits verkoten Nachahmungstäter den öffentlichen Raum. Wir sind gespannt auf die Fortsetzung der Berichterstattung in der Hessenschau.