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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

DSGVO und ePrivacy: Die Chancen von Anonymisierung für die Data Economy

Die Datenschutz-Grundverordnung und die kommende ePrivacy Verordnung bereiten vielen Unternehmen immer noch Kopfzerbrechen. Wie genau soll man mit personenbezogenen Daten korrekt umgehen, um die hohen Bußgelder zu vermeiden? Timo Wilken versucht die Angst zu nehmen, indem er in diesem Beitrag einen anderen Blick auf die andere Seite der neuen Rechtslage wirft.

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Wie eine Falschmeldung den Datenschutz diskreditiert

Aufgrund der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO müssten die Namen auf den Klingelschildern von 220’000 Wohnungen in Österreich entfernt werden. Das ist der Stoff, mit dem sich Stimmung gegen einen starken Datenschutz machen lässt. Nur: Die Meldung stimmt nicht – aber sie hat natürlich längst die Runden gemacht durch Medien und Social Media. Rechtsanwalt Martin Steiger dokumentiert auf seinem Blog die Reaktionen verschiedener europäischer und deutscher Behörden, die erklären, dass es sich um eine Falschmeldung handelt – eine problematische zudem. So hält etwa Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, fest: «Ich finde es sehr problematisch und auch sehr schade, dass durch diese unsinnigen Behauptungen die sehr gute Datenschutz-Grundverordnung als Begründung für etwas herangezogen wird, was sie gar nicht fordert und sie damit als ‹weltfremdes europäisches Recht› diskreditiert wird.»

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