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Jurist

Germanwings-Absturz: Darf man den Co-Piloten-Namen nennen?

Ein Urheber- und Medienrechtler zur Frag der Namensnennung des Co-Piloten der Germanwings-Maschine: «Rechtlich ist der Fall offen. Eine ganz andere Frage ist, ob man zum Schutz der Familie nicht gut daran würde, den Namen nicht vollständig auszuschreiben. Das ist aber eine medienethische Frage, keine rechtliche. Und nur zur Klarstellung: Paparazzi-„Abschüsse“ von Angehörigen dürften in jedem Weiterlesen …

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