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Strassburg

Mit dem «Maulkorbartikel» leben lernen

Der Ständerat hat jüngst entschieden, den «Maulkorbartikel» beizubehalten. Medienschaffende können demnach auch in Zukunft wegen der Veröffentlichung geheimer amtlicher Dokumente verurteilt werden. Mit dieser rechtlichen Realität gilt es einen Umgang zu finden. Die Lehren aus den bisherigen Verurteilungen.

Recherche mit versteckter Kamera war zulässig

Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

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