von Nick Lüthi

Problematisches Privileg

Die 13 konzessionierten Regionalfernsehen der Schweiz müssen künftig nur noch 30 Prozent ihres Aufwands selbst finanzieren. Für die restlichen 70 Prozent kommt der Gebührenzahler auf. Diese Lockerung erfolgt zwar im Sinn des Gesetzgebers, ist aber medienpolitisch nicht unbedingt sinnvoll.

Heute gilt für die Finanzierung der konzessionierten Regionalsender folgende Regel: Um einen Gebührenfranken zu erhalten, müssen sie einen Franken auf dem Werbemarkt erwirtschaften. Mit der Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung RTVV sollen diese Spielregeln gelockert werden.

Schon heute profitieren vier Regionalsender von weniger strengen Bestimmungen. Bei ihnen sei «die Erfüllung des Leistungsauftrags mit einem besonders hohen Aufwand verbunden». Jetzt sollen alle 13 konzessionierten Regionalsender nur noch 30 Prozent ihres Aufwands aus eigenen Mitteln bestreiten müssen, 70 Prozent können sie aus dem Gebührentopf beziehen. Zusätzliches Geld wird jedoch keines bereitgestellt.

Als Grund für die neuen Regeln nennt das Bundesamt für Kommunikation zu optimistische Prognosen bezüglich der voraussichtlichen Werbeeinnahmen. Die in den Konzessionen von 2008 formulierten Erwartungen an die Eigenfinanzierung der Sender seien zu hoch gewesen, wie Jahresergebnisse der Regionalfernsehen aus den Jahren 2009 und 2010 zeigten.

Die Lockerung der Spielregeln erfolgt in präventiver Absicht: 2010 konnte nur ein Sender den ihm zustehenden Gebührenbetrag nicht ausschöpfen, weil sein Werbeanteil zu gering war, schreibt der Tages-Anzeiger. Die Sender werden es zu danken wissen, wenn man ihnen ohne Not unter die Arme greift. Gemäss Bakom erfolgt der Schritt damit die «ursprünglich beabsichtigte Unterstützungswirkung zugunsten des lokalen privaten Service public» nicht gefährdet werde.

Das Signal ist klar: Droht wirtschaftliches Ungemach, kommt die helfende Hand der Behörden. Damit erhalten die Privatsender de facto eine staatliche Existenzgarantie. «Privat» reimt sich nur noch auf die Unternehmensform, aber nicht mehr auf wirtschaftliche Unabhängigkeit. Damit gleichen die Regionalsender immer stärker der grossen Schwester SRG, nachdem sie nun auch überwiegend mit Gebühren finanziert sind.

Auch wenn es das Gesetz so vorsieht: Die Privilegierung des Regionalfernsehens wirkt zunehmend anachronistisch in einer Medienlandschaft, die im Lokalen und Regionalen nicht eben an einer Unterversorgung leidet, ja noch nie gelitten hat. Zwar erbringen die regionalen TV-Programme einen Service public, aber das tun auch andere – jedoch aus freien Stücken und ohne Leistungsauftrag und Gebührengelder. Offenbar gibt es dafür ein Bedürfnis und auch einen Markt.

Erstaunlich gut gehalten haben sich die lokalen TV-Sender, wie beispielsweise Tele Diessenhofen oder ALF TV (siehe Bildergalerie). Sie haben bis 2007 auch Gebühren erhalten, verloren aber dieses Privileg mit Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes, das eine Konzentration der öffentlichen Mittel auf die 13 konzessionierten Sender vorsah. Entgegen den damaligen Befürchtungen kommen die Amateur- und Dorfsender auch ohne Gebühren – vor allem dank ehrenamtlichem Engagement – ganz gut über die Runden. Ebenfalls als Anbieter von lokalem Service public haben sich Web-TV-Formate etabliert. Zum Beispiel die Plattform internettv.ch, die kompetent und kontinuierlich aus zahlreichen Regionen der Schweiz berichtet. Ihre Videobeiträge unterscheiden sich in qualitativer Hinsicht nicht von den gebührenfinanzierten Regionalsendern.

Aus der medienpolitisch unbefriedigenden Situation gibt es zwei Auswege. Entweder überlässt man die «Privaten» dem freien Markt und setzt auf Wettbewerb. Vor zwölf Jahren war das schon einmal so vorgesehen im Entwurf zum geltenden Radio- und Fernsehgesetz. In der parlamentarischen Beratung blieb der Vorschlag aber chancenlos. Oder man gestaltet das Gebührensystem neu und anerkennt, dass lokaler und regionaler Service public von einer Vielzahl Anbieter auf unterschiedlichen Kanälen – von Print bis Web – angeboten wird und unterstützt diese Angebote entsprechend mit öffentlichen Mitteln. Die Privilegierung einer einzelnen Medienkategorie, wie dies gegenwärtig mit der Gebührenfinanzierung des Regionalfernsehens geschieht, lässt sich kaum mehr rechtfertigen.

Leserbeiträge

bugsierer 21. Februar 2012, 18:58

hm… interessant. meine fragen: wo fängt mediale unterversorgung an? gibts dafür einen definierten parameter? und woran machst du fest, dass die mediale versorgung im lokalen besser sei als früher? ich habe diesen eindruck nicht. im gegenteil. ich habe den eindruck, dass die politische berichterstattung im lokalen in den letzten jahren eher keine höhenflüge hingelegt hat. und ich wundere mich immer: warum eigentlich nicht?

Nick Lüthi 25. Februar 2012, 00:30

Ich mache das daran fest, dass es im Lokalen und Ultralokalen in der Schweiz seit jeher eine reiche Presselandschaft gibt. Dabei meine ich weniger die politischen Tageszeitungen, die in den letzten Jahren tatschächlich Leistungen im Lokalen abgebaut haben, sondern vor allem die kleinen und Kleinstzeitungen, wie Wochenblätter, Quartieranzeiger, Dorfzeitungen. Auch wenn die in vielerlei Hinsicht den Anforderungen eines Qualitätsjournalismus nicht zu genügen vermögen (z.B. bei der Käuflichkeit redaktioneller Inhalte), bieten ebendiese Zeitungen auch einen Service-public-Journalismus, der sich mit demjeningen der Privatsender vergleichen lässt. Dazu kommen Lokalradios, die Regionaljournale, Schweiz aktuell. Deshalb sehe ich keine Unterversorgung im Lokalen.