von Nick Lüthi

Was (fast) alle nutzen, sollen auch alle zahlen

Die geplante Medienabgabe ist mehr als nur ein neues Finanzierungssystem für Radio und Fernsehen. Sie verpflichtet den öffentlichen Rundfunk noch stärker als bisher auf seinen Service-public-Auftrag. Das erfordert eine solide Legitimation. In diesem Jahr werden die Weichen gestellt. Was bisher geschah.

Für manche ist es ein Ärgernis, für viele eine Selbstverständlichkeit. Wer in der Schweiz ein Gerät besitzt, das Radio- und Fernsehprogramme empfangen kann, wird regelmässig zur Kasse gebeten. Ein Haushalt zahlt heute jährlich 462 Franken, Unternehmen kostet der Empfang bis zu 1400 Franken pro Jahr. Das Geld geht zum grössten Teil an die SRG und zu einem kleineren Teil an private Radio- und Fernsehstationen. So will es das Gesetz. Die ­Finanzierung der elektronischen Medien über eine Gerätegebühr stammt aus den Anfängen des öffentlichen Rundfunks in den 1920er-Jahren. Aus einer Zeit, als sich nicht jeder Haushalt ein Radio- und ­(später) Fernsehgerät leisten konnte. Somit zahlten nur jene für die Programme, die sie auch tatsächlich nutzten. Das ist bis heute so.

Nur haben sich in der Zwischenzeit die Medien massiv gewandelt. Empfangsgeräte befinden sich überall. 20 Millionen UKW-Radios gibt es allein in der Schweiz. Das sind pro Kopf zweieinhalb Geräte. Mehr als fünf Millionen TV-Apparate stehen in Schweizer Wohnungen, das sind fast 1,5 Fernseher pro Privathaushalt. Das gleiche Bild bei den Smartphones. Die Hälfte aller acht Millionen Einwohner nutzt heute ein internetfähiges Mobiltelefon, das auch Radio und TV empfangen kann. Kurz: Jeder hat überall Zugang zu elektronischen Medien.

Alle nutzen Radio und TV
Damit haben sich die Grundlagen für die Gebührenerhebung in einem zentralen Punkt geändert: Wenn praktisch alle Personen in der Schweiz Radio und TV nutzen, erübrigt sich die Anbindung der Abgabepflicht an das Vorhandensein eines Empfangsgeräts. Deshalb sollen alle gleichermassen zahlen. Von der Abgabe befreit würden wie bisher Bezügerinnen und Bezüger von AHV- und IV-Ergänzungsleistungen.

Dass man den Finanzierungsmodus den veränderten Bedingungen anpassen müs­s­te, ist bereits seit längerem ein Thema. Vor vier Jahren verlangte eine Nationalratskommission vom Bundesrat, eine Vorlage auszuarbeiten für ein neues System der Empfangsgebühr, «in welchem grundsätzlich alle Haushalte und Betriebe eine Abgabe bezahlen sollen». Daran hat seither niemand mehr gerüttelt. Da ein Systemwechsel nicht im Grundsatz bestritten wird, dreht sich die Diskussion um Detailfragen, wie die Zahlungspflicht der wenigen Nichtnutzer. Totalabstinenten lassen sich an einer Hand abzählen. Ausser ein paar Asketen, Hippies und Lebenskünstlern koppelt sich heute kaum jemand freiwillig vom omnipräsenten Medienrauschen ab.

Gegner der allgemeinen Medienabgabe verlangen dennoch ein Opting-out. Will heissen: Wer kein Gerät nutzt, soll sich abmelden und von der Abgabe befreien können. Die zuständige Kommission des Nationalrats hat dem Anliegen allerdings nicht stattgegeben. Schliesslich bringt die allgemeine Zahlungspflicht auch einen erheblichen Vorteil mit sich. Die Billag-Kontrollen fallen weg. Wenn alle zahlen müssen, braucht man nicht mehr zu überprüfen, ob jemand schwarz fernsieht oder Radio hört. Gegner der Vorlage stehen vor einem Dilemma. Denn mit einem Opting-out braucht es weiterhin Kontrollen, um zu überprüfen, ob die abgemeldeten Personen auch tatsächlich kein Radio und TV nutzen.

Medien­abgabe soll ­Demokratie stützen
Auch wenn der Systemwechsel als evolutive Weiterentwicklung und natürliche Anpassung an das veränderte Nutzungsverhalten gepriesen wird, hat die allgemeine Zahlungspflicht tiefer greifende medienpolitische Implikationen. Die neue Abgabe soll einem höheren Zweck dienen. Es geht nicht mehr nur um die Finanzierung von Radio und Fernsehen, sondern um die Demokratie als solche. Der Bundesrat schreibt: «Die direkte Demokratie in der Schweiz ist heute auf Radio und Fernsehen angewiesen und wäre ohne diese Medien kaum mehr funktionsfähig.»

Das heisst: öffentlicher Rundfunk als Voraussetzung für eine funktionierende
 Demokratie. Die Behauptung lässt sich indes nur schlecht überprüfen. Denn dazu müsste man die gebührenfinanzierten Programme abschalten und schauen, ob die Demokratie tatsächlich kollabiert. Für die SRG und die privaten Gebührensender bedeutet der Systemwechsel deshalb eine noch stärkere Verpflichtung auf ihren Leistungsauftrag. Was dies im konkreten Fall bedeutet, wie sich das allenfalls auch im Programm niederschlägt, dazu hat man bis jetzt noch wenig bis nichts vernommen.

SRG fürchtet Mindereinnahmen
Bei der SRG gilt derweil die grösste Sorge dem Geld. Auch nach dem Systemwechsel erwartet die SRG gleich hohe Einnahmen wie mit den heutigen Empfangsgebühren. Doch sie fürchtet finanzielles Ungemach. Grund dafür ist der von Behörden und Bundesrat immer wieder genannte Betrag von 400 Franken pro Haushalt. Das wären gut 60 Franken weniger als heute. Bei der SRG bestehen Zweifel darüber, ob eine flächendeckende Zahlungspflicht tatsächlich zu einer Reduktion führen würde. Schliesslich gibt es nicht allzu viele Haushalte, die heute keine Gebühren zahlen. Am Ende wird, wie bisher, der Bundesrat die Höhe der Abgabe festlegen.

Die Vorlage soll noch in diesem Jahr in die Eidgenössischen Räte kommen. Da es nicht um den Grundsatz geht, werden Detailfragen im Zentrum der parlamentarischen Beratung stehen. Neben der Beitragshöhe und dem Opting-out wird es dabei auch um das Inkasso der neuen Abgabe gehen.

Eine Erhebung über die direkte Bundessteuer will der Bundesrat nicht, weil dies eine Verfassungsänderung erforderte. Das hätte einen längeren Rechtssetzungsprozess zur Folge. Ein neues System wäre «nicht innert sachdienlicher Frist zu realisieren», schreibt der Bundesrat. Zum anderen würde eine Finanzierung über die Steuern die Staatsunabhängigkeit von Radio und Fernsehen infrage stellen. Damit bleibt der Weg über eine Inkassostelle, wie sie für die aktuellen Gebühren von der Billag erfüllt wird. Auch für das Inkasso der geplanten Medienabgabe käme die Billag infrage. Gemäss dem Gesetzesvorschlag ist vorgesehen, den Auftrag auszuschreiben. Klar ist: Die künftige Inkassostelle bräuchte keine Kontrolleure mehr. Die Billag müsste im Fall des Zuschlags Personal abbauen. Für die abgabepflichtigen Haushalte wäre das ein gutes Signal, weil die Kosten für den administrativen Aufwand sinken würden.

Wenig realistisch scheint eine Beseitigung der Billag mittels Volksinitiative. Eine Einzelperson aus der Ostschweiz versucht bereits zum zweiten Mal, die Billag und damit die öffentliche Rundfunkfinanzierung komplett abzuschaffen. Die erste Unterschriftensammlung musste mangels Sammelerfolgs frühzeitig abgebrochen werden. Auch andere radikale Vorschläge zur Umgestaltung oder Abschaffung der Radio- und TV-Finanzierung gehören ins Reich der kurzfristigen Online-Empörung. Damit ist der Weg vorgespurt für den Systemwechsel.

Neues System auf solider Grundlage
Gerade weil mit der Vorlage die Grundsatzfrage gestellt wird nach der Leistung von Radio und Fernsehen für Gesellschaft und Staat, stünde es einer Demokratie gut an, darüber die Bevölkerung befinden zu lassen. Wenn der Service public tiefer verankert werden soll, erfordert dies eine solide Legitimation, die mittels Volksabstimmung erreicht werden könnte. Eine Zustimmung der Bevölkerung zum Systemwechsel wäre ein starkes Vertrauensbekenntnis zum ­öffentlichen Radio und Fernsehen. Eine ­Ablehnung hätte dagegen keine unmittelbaren Folgen, da damit «nur» ein neues ­Finanzierungsmodell verworfen würde.

Ein solches Misstrauensvotum müsste indes Anlass zur Diskussion über Rolle und Aufgaben des Service public geben. Eine Abstimmung ist bisher nicht vorgesehen. Nur wenn jemand das Referendum ergreift, kommt die Vorlage an die Urnen. Als einzige Partei lehnt bisher die SVP den Systemwechsel grundsätzlich ab. Ob sie mit einem Referendum dagegen vorgeht, steht erst fest, wenn das Parlament das revidierte Radio- und Fernsehgesetz verabschiedet hat. Bis es so weit ist, wird es wohl noch rund zwei Jahre dauern.

Dieser Artikel wurde zuerst veröffentlicht in LINK Nr. 1/2014, der Mitgliederzeitschrift der SRG Deutschschweiz.

Leserbeiträge

Felix 04. Februar 2014, 20:47

Es stellen sich grundsätzliche Fragen:
Weshalb wird nur Radio und TV durch Gebühren finanziert und die Printmedien nicht?

Stützen die Zeitungen, die als einzige wirklich vertieft über die Politik berichten können, die Demokratie nicht?

Sind öffentlich-rechtliche Sender und ihre Finanzierung durch Zwangsgebühren noch zeitgemäss?

Wieviele Kanäle (Sender) braucht es für einen Service Public?

Weshalb gilt die Regel „maximal 2 TV- und 2 Radiokonzessionen pro Medienhaus“ nicht für die SRG (resp. ihre Sprachregionen)?

Sind Konzessionen zur Erhaltung der Meinungs- und Angebotsvielfalt noch zeitgemäss?

Wenn die neue Gebühr Medienabgabe heisst, haben dann Zeitungen, Zeitschriften, Internetzeitungen und Blogger etc. auch Anrecht auf diese Gelder?

Es geht also um ganz grundsätzliche Fragen die zu diskutieren sind. Das RTVG hinkt systembedingt der Realität hinterher und ist deshalb als Ganzes infrage zu stellen. Es braucht komplett neue Ideen und Lösungen.

Nick Lüthi 05. Februar 2014, 23:59

In der Tat. Mein Artikel gibt nur einen groben Überblick. Darunter (und darüber) folgen genau solche Fragen. Und es gibt noch viel mehr. In den nächsten Jahren werden im Bundeshaus entscheidende medienpolitische Weichen gestellt. Die RTVG-Teilrevision macht den Anfang. Dann steht Medienförderung noch auf der Traktandenliste und dann geht es kurzum zur Neukonzessionierung von Lokalradio und Regional-TV. Ein dickes Paket, da alles zusammenhängt und nun in getrennten Vorlagen verhandelt wird. Keine einfache Aufgabe.

Rudolf Bächtold 07. Februar 2014, 12:33

Die Niederlande hatten einmal ein interessantes Modell: Die Gebühren gingen an eine unabhängige Stiftung. Von den Gebühren erhielt das staatliche Radio- und Fernsehen einen bestimmten Sockelbetrag (frei erfunden: z.B. 40 Prozent), den Rest konnte der Gebührenzahler aus einer Liste von Sendeanstalten frei aufteilen (z.B. Schweiz: nochmals 30 % an die SRG, 20 % an Tele Züri, 10 % an Radio 1, 10 % an Radio Energy, etc.). Gefällt mir als Modell, da damit Präferenzen ausgedrückt werden können und gute (Privat-) Sender belohnt werden. Ist aber aufwändig…

Richard Scholl 07. Februar 2014, 14:46

Herr Lüthi,
nein nicht alle müssen den schweizerischen Staatsrundfunk bezahlen. Alle Gefangenen, alle Asylanten, alle Sozialhilfeempfänger viele Altersheiminsassen, Spitalinsassen bezahlen die rund 470 Franken nicht. Lösung: diesen Empfängern diese Dienstleistung entziehen. Es gibt ein Leben ohne Luxus und Unwesentliches. Oder wollen Sie zum xten Male eine einseitige „Solidarität“? Leistung ohne Gegenleistung?

igrendeiner 07. Februar 2014, 20:53

Was (fast) alle nutzen, sollen auch alle zahlen

Ja genau, und zwar nicht über eine Sondersteuer, welche von einer teuren und despotischen Billag eingetrieben wird, sondern über das allgemeine Budget der Eidgenossenschaft!