DOSSIER mit 149 Beiträgen

Fernsehen/Video

SRG: Onlinewerbung trotz Werbeverbot

Für das Online-Angebot der SRG gilt ein Werbeverbot. Trotzdem prangen auf teletext.ch Banneranzeigen. Das ist zulässig, weil der SRG-Teletext nicht unter die Konzession fällt. Das Beispiel zeigt die Grenzen der gesetzlichen Regulierung digitaler Medien mit Begriffen aus der analogen Zeit. Beim Teletext-Nachfolger HbbTV bahnt sich schon der nächste Konflikt an.

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– Für die Gruselserie «Stranger Things» erhält Netflix derzeit viel Zuspruch, das kann vom jüngsten Quartalsbericht des Online-Videodienstes nicht behauptet werden. Zumindest aus Sicht der Anleger ist das Zahlenwerk auch zum Fürchten, aber in diesem Fall ist das alles andere als positiv.

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Fernsehen lebt – aber muss flexibler werden, auch in Bezug auf die Werbung. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse des Screenforce Day 2019.