Verschlusssache Presseförderung
Jedes Jahr zahlt der Bund 50 Millionen Franken für die Presseförderung. Mit dem Geld gewährt die Post zahlreichen Verlagen und Vereinen Vergünstigungen auf den Versand ihrer Zeitungen und Zeitschriften. Welche Medienunternehmen wie stark finanziell entlastet werden, bleibt geheim. Weder die Verlage selbst, noch die Post und das Bakom als Aufsichtsbehörde geben Auskunft. Die MEDIENWOCHE verlangt nun Einsicht in die entsprechenden amtlichen Dokumente auf Grundlage des Öffentlichkeitsgesetzes.
Darauf gründen Selbstverständnis und Stolz einer ganzen Branche: Die Unabhängigkeit der Medien ist ihr höchstes Gut, der Staat soll sich darum möglichst fernhalten. Das liberale Credo taugt indes oft nur als Sonntagspredigt. Geht es ums profane Geschäft nimmt man gerne, was der Staat bereithält. So erhalten Lokal- und Regionalzeitungen pro Jahr 30 Millionen Franken Ermässigung auf dem regulären Zustelltarif. Mit weiteren 20 Millionen werden in gleicher Weise Vereinspublikationen unterstützt.
Diese Beträge sind nicht in Stein gemeisselt. So variierte der Betrag in den letzten Jahren zwischen 100 und 30 Millionen. Seit Jahren steht die Presseförderung zudem in der Kritik. Auch jetzt wieder. Die Eidgenössische Medienkommission Emek stellt in ihrem Bericht die Wirksamkeit des aktuellen Fördermodells in Frage. Bis heute bleibt – wissenschaftlich – umstritten, ob das Giesskannenprinzip der richtige Weg sei, die Presse- und Meinungsvielfalt zu erhalten und zu stärken. Der Verband Schweizer Medien warnt derweil eindringlich davor, die indirekte Presseförderung einzustellen. Zeitungen würden durch einen solchen Schritt «existenziell bedroht». Das mag für den einen oder anderen Kleinverlag zutreffen. Aber kaum für eine hochprofitable Tamedia.
Denn von der indirekten Presseförderung profitieren nicht nur darbende Dorfverlage, sondern auch die gut situierten Grossen der Branche. Welche Beträge Tamedia, NZZ Gruppe, Ringier, AZ Medien und Somedia erhalten, bleibt indes Verschlusssache. Weder die Verlage selbst, noch die Post, die ihnen die Vergünstigung gutschreibt, noch das Bundesamt für Kommunikation Bakom, das die Presseförderung beaufsichtigt, wollen aufschlüsseln, wer wieviel Geld kriegt.
Bei Tamedia heisst es, man veröffentliche grundsätzlich keine Detailzahlen zu einzelnen Aufwand- oder Ertragspositionen. Nur so viel: Das Unternehmen zahle jährlich rund 60 Millionen Franken für Post- und Frühzustellung. «Die indirekte Presseförderung spielt deshalb für die Mediengruppe als Ganzes keine entscheidende Rolle», teilt Unternehmenssprecher Christoph Zimmer auf Anfrage mit. Auch Somedia, Herausgeberin der «Südostschweiz», kommuniziere keine internen Zahlen, schreibt CEO Andrea Masüger. AZ Medien und NZZ Gruppe teilen mit, ihre Zeitungen würden nicht unterstützt – was aber so nicht stimmt. Beide Unternehmen führen Regionalzeitungen oder sind an Titel beteiligt, die von der Presseförderung profitieren.
Als zuständige Behörde müsste das Bakom die Zahlen kennen. Doch gefehlt: «Das Bakom kennt diese Zahlen nicht», teilt die zuständige Sektionsleiterin mit. Und überhaupt: «Die Versandzahlen von einzelnen Postkunden unterstehen grundsätzlich dem Postgeheimnis und dürften von der Post selber nicht kommuniziert werden.» Vom Postgeheimnis weiss die Post wiederum nichts.
In einer ersten Stellungnahme spricht sich die Post zwar nicht grundsätzlich gegen eine Einsichtnahme aus. Aber nicht sie, sondern das Bakom sei dafür zuständig. Auf den Hinweis, man sei ja eben von dort her hierhin gelangt, nimmt die Post doch noch ausführlicher Stellung. Eine Sprecherin formuliert den abschlägigen Bescheid so: «Der Umfang der gewährten Preisermässigungen je Titel sind Bestandteil der individuellen Vertragsbeziehungen zwischen der Post und ihren Verlegerkunden.»
Auf erneute Anfrage beim Bakom ist immerhin soviel zu erfahren, dass das Amt sehr wohl die Zahlen kennt. Alles andere würde überraschen. Schliesslich muss das Bakom die Aufsichtspflicht über die Presseförderung wahrnehmen können. Und das geht schlecht ohne Zahlen. Nur errechnet das Bakom offenbar nicht die gewährte Ermässigung pro Titel und/oder Verlag.
Wer mit journalistischen Anfragen bei Behörden ins Leere läuft, kann den «Dienstweg» einschlagen. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz BGÖ verlangt die MEDIENWOCHE (namentlich der Autor) Zugang zu den amtlichen Dokumenten, die zeigen, welche Zeitungen und Verlage seit 2000 in welchem Mass von der indirekten Presseförderung profitiert haben. Post und Bakom haben nun 20 Tage Zeit, Stellung zu nehmen. Verweigern sie die Einsichtnahme, kann der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Sollte es dazu kommen, steht die Frage im Zentrum, was überwiegt: das öffentliche Interesse an einer sachdienlichen und zielführenden Verwendung von Bundessubventionen oder der Schutz des Geschäftsgeheimnisses der Verlage. Das Interesse der Öffentlichkeit ergibt sich aus der medienpolitischen Aktualität. Die von Parlament und Bundesrat angestossene Diskussion über neue Formen der Medienförderung kann nur geführt werden, wenn alle relevanten Zahlen bekannt sind. Dazu zählen auch die Beträge, mit denen der Staat heute die Rechnungen der Verlage entlastet.
Eine Ausnahme von der Offenlegung sieht das BGÖ unter anderem dann vor, wenn «Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart werden können». Darauf gestützt eine Wettbewerbsverzerrung geltend zu machen, dürfte schon daran scheitern, dass die Verlage freiwillig den ermässigten Tarif beantragen. Wer von Bundesmitteln profitieren will, sollte auch bereit sein, der Öffentlichkeit und letztlich auch dem Steuerzahler, Rechenschaft ablegen. Wer diskret bleiben möchte, kann jederzeit auf staatliche Unterstützung verzichten. Erst recht, wenn die Presseförderung eh «keine entscheidende Rolle» spielt für das Unternehmen. So überlebensnotwendig, wie der Verlegerverband das darstellt, scheint die Presseförderung längst nicht für alle Medien zu sein. Be- oder widerlegen lässt sich das aber nur mit den konkreten Zahlen.
Dominique Strebel 18. November 2014, 07:32
Gute Idee und überzeugende Argumentation. Bin gespannt.