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Studie: «Medien der Zukunft 2020» und die Auswirkungen auf das Marketing

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

«Vernetzte Gegenstände liefern uns bessere Storys»

2.0 war gestern. Jetzt geht es mit grossen Schritten auf 4.0 zu. Die Versionsnummer weist in eine nicht allzu ferne Zukunft und wird meist mit der umfassenden Digitalisierung der industriellen Produktion in Verbindung gebracht. Aber auch von einem Jornalismus 4.0 ist vermehrt die Rede. «Vernetzte Gegenstände liefern uns bessere Storys», schreibt Jacob Vicari auf Riffreporter. Was das genau bedeutet, beschreibt der Wissenschaftsjournalist und Freelance Creative Technologist in sechs Punkten. Technologischer Kern eines Journalismus 4.0 ist das sogenannte Internet der Dinge, also vernetze Alltagsgegenstände. «Wer einen vernetzten Küchenmixer hat, wir so schnell kein Kochbuch mehr erwerben», schreibt Vicari. Oder das Smarthome, der vernetzte Haushalt. Hier wird die Reportage vom Fischerboot im Polarmeer am eigenen Körper erlebbar, «wenn das Thermostat die Temperatur zwei Grad absenkt, das Licht einmal flackert und dann die Stimme des Kapitäns kurz im Ohr erklingt». Journalismus wird omnipräsent, weil er nicht mehr an bestimmte Trägermedien gebunden ist, an Papier erst recht nicht mehr, aber auch nicht mehr ans Smartphones und den Computer.

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ARD und ZDF haben keine Chance gegen die AfD

Es war ein ungleiches Rededuell, aber die Chefredaktoren von ARD und ZDF haben sich darauf eingelassen. Sie traten vier Exponenten der AfD gegenüber – vor einem AfD-Publikum. Jan Sternberg vom RedaktionsNetzwerk Deutschland kommentiert denn auch gleich zu Beginn seines Berichts über die Veranstaltung: «Die Diskussion über ‹Medien und Meinung› hatte noch gar nicht begonnen, da stand die AfD schon als Sieger fest.» Die Diskussion verlief denn auch nicht anders als mit dieser Konstellation zu erwarten war: Kai Gniffke (ARD) und Peter Frey (ZDF) hatten einen schweren stand und befanden sich eigentlich permanent in der Defensive. Es gibt auch Stimmen, die es keine gute Idee finden, mit einer Partei den Dialog zu suchen, die mehrfach ihre Verachtung für die Medien im Allgemeinen und die Öffentlich-rechtlichen im Speziellen dokumentiert haben. «Sie werden noch mit dem Erschiessungskommando über das Kaliber der Munition diskutieren wollen», kommentierte der Autor Marcus Hammerschmidt den Entscheid Gniffkes und Freys, mit den Rechten zu reden.

Kritische Stimmen haben es schwer am Digitaltag

Zum zweiten Mal fand gestern der sogenannte Digitaltag statt. Mit zahlreichen Veranstaltungen im ganzen Land sollte das Potenzial der Digitalisierung für die Entwicklung der Schweiz in Erinnerung gerufen werden. Bundesrätinnen und Bundesräte traten auf, Prominente und weniger Prominente priesen die Segnungen von Nullen und Einsen. Kopf hinter dem Digitaltag ist Ringier-Chef Marc Walder, entsprechend waren es vor allem die Ringier-Medien, die im Vorfeld auf allem Kanälen für den Digitaltag weibelten und grossflächig über den Anlass berichteten. Kritische Positionen, etwa vom Schweizerischen Konsumentenschutz oder den kantonalen Datenschützern, kommen kaum vor. Ihre Stimmen sind weniger gefragt als jene der Daten sammelnden Grosskonzerne. Susan Boos von der Wochenzeitung WOZ tituliert den Digitaltag deshalb als «dumpfen PR-Event».

Link-Steuer: Presseverlage fordern Leistungsschutzrecht auch in der Schweiz

Die Europäische Union möchte ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einführen: Wenn Social Media-Plattformen, Suchmaschinen und sonstige Websites jenseits von einzelnen Wörtern auf die Online-Inhalte von Presseverlagen verlinken, sollen sie eine «Link-Steuer» bezahlen müssen. Nun schliesst sich der Verband Schweizer Medien mit markigen Worten dieser Forderung an

Nun fordern die Schweizer Verleger doch wieder ein Leistungsschutzrecht

Kehrtwende um 180 Grad beim schweizerischen Verlegerverband. Vor fünf Jahren hielt die Branchenorganisation gegenüber der MEDIENWOCHE fest: «Ein Leistungsschutzrecht ist für den Verband kein Thema mehr.» Heute heisst es: «Es ist angebracht, ein entsprechendes Recht auch im eidgenössischen Urheberrecht einzufügen.» Damit fordern die Verleger ein rechtliches Instrument, das es ihnen ermöglicht, Suchmaschinenbetreiber und andere Dritte, die ihre Inhalte im Web verbreiten, zur Kasse zu bitten. In der aktuellen Mitteilung schreibt der Verband dazu: «Die Newsaggregatoren schaffen mit dem Zusammentragen von News ein attraktives Gesamtangebot, durch das sie eigene Werbeeinnahmen für fremdproduzierte Inhalte generieren können. Die Verlage dagegen haben einen grossen Aufwand für die Produktion dieser Inhalte geleistet. Ihnen entgehen durch die Aggregatoren erhebliche Werbeeinnahmen, die ihnen für das fortwährende Informieren der Gesellschaft eigentlich zustehen müssten.»

Genau gleich klang es vonseiten der Verleger bereits vor acht Jahren. Doch dann rückten sie von der Forderung ab, mit dem Hinweis auf die schweizerische Rechtssystematik: Ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild vertrage sich schlecht mit dem hiesigen Urheberrecht. Das war ein weiser Entscheid. Denn in der Praxis erweist sich die Regelung in Deutschland als «realitätsfernes Quatschgesetz».

Inzwischen gibt es ein europäisches Leistungsschutzrecht. Aufgrund dieser Entwicklung und weil die Schweizer Verleger nicht abseits stehen möchten, kramten sie ihre alte Forderung aus der Mottenkiste. «Der Verband Schweizer Medien trägt die neue europäische Lösung des Leistungsschutzrechts mit und ist zuversichtlich, dass sich dieses auch wirkungsvoll umsetzen lässt», teilt Andreas Häuptli, Geschäftsführer des Verlegerverbands, auf Anfrage mit.

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Presserat Tadelt pietätlosen «Blick»-Journalismus

Mit einem Blumenstrauss in der Hand klingelte ein «Blick»-Journalist bei drei erwachsenen Töchtern, deren Mutter erst Tage zuvor in einem Aargauer Dorf brutal von ihrem Freund ermordet worden war. Noch bevor die Beerdigung stattfand, habe er die Angehörigen zu Auskünften gedrängt.