DOSSIER mit 485 Beiträgen

Medienethik

Presserat: Für haltlose Beschwerde kommt der Steuerzahler auf

Die Basler Zeitung schweigt, wenn sie bei Entscheiden des Schweizer Presserats unterliegt – den nahezu vollumfänglichen Freispruch in der Causa Gemeinde Oberwil aber feiert sie mit einem langen Artikel. Der Fall ist pikant, denn für die erfolglose, 47-seitige Beschwerde mit 50 Beilagen muss der Steuerzahler aufkommen. Honoriert dafür wurde der Zürcher Medienanwalt Urs Saxer.

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Verdeckte Recherche auch für ein «satirisches Experiment» zulässig?

Ein Mitarbeiter des Ringier-Magazins izzy gibt sich am Telefon als Major der Schweizer Armee aus und bringt einen richtigen Angehörigen der Armee dazu, ihm einen Wachtplan zu schicken. Allein Aufgrund der E-Mail-Adresse hätte der Soldat merken müssen, dass er es nicht mit seinesgleichen zu tun hat. Die Schweizer Armee sieht im Vorgehen mit der verdeckten Identität eine «Amtsanmassung» und behält sich rechtliche Schritte vor. Der Chefredaktor von izzy wiederum hält das Vorgehen für gerechtfertigt, da damit «die hierarchiegläubige Kultur in der Armee» aufs Korn genommen wurde. Medienethisch und auch medienrechtlich sind indes Zweifel angebracht, ob der Nachweis der militärischen Hierarchiegbläubigkeit nur mit dem Mittel der verdeckten Recherche erbracht werden konnte. Gemäss den Richtlinien des Presserats sind verdeckte Recherchen «ausnahmsweise zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an den damit recherchierten Informationen besteht und wenn diese Informationen nicht auf andere Weise beschafft werden können». Der vorliegende Fall scheint diese Voraussetzungen nicht zu erfüllen.

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Wie der SRF-Ombudsmann einen Wutbürger abfertigt

Andere hätten ein solches Schreiben ignoriert oder direkt geklagt. Nicht so Roger Blum, Ombudsmann der Deutschschweizer Programme der SRG. Blum reagierte auf einen wütenden Rundumschlag gegen Radio und Fernsehen, Bundesrätin Doris Leuthard und gegen die Ombudsstelle in der Art, wie er auch andere Beschwerden behandelt. Punkt für Punkt geht er auf die teils wirre Kritik ein, widerlegt den Zensur- und Propaganda-Vorwurf fakten- und quellenreich. Nachdem er die Beschwerde inhaltlich abgearbeitet hat, kommt er zu deren Form. Und hier teilt er dem Beanstander unmissverständlich mit: «Ihre Beanstandung ist in einem Ton verfasst, der inakzeptabel ist und jeglichen Anstand vermissen lässt.» Bei der Staatsanwaltschaft Graubünden hat Blum Strafanzeigeeingereicht, vor allem deshalb, weil der Absender forderte, Bundesrätin Leuthard und ihr Departement seien in ein Konzentrationslager einzuweisen.

Medien bei Trump in Davos: der Tanz ums goldene Kalb

Die Schweizer Medien sind komplett aus dem Häuschen: Trump besucht das WEF in Davos! Jeder Schritt des US-Präsidenten wird mit Ticker und Stream begleitet. Manche Journalisten verlieren dabei jegliche kritische Distanz und mutieren im Angesicht der Macht zu Trump-Fanboys. Ein Journalist twittert, Trump sehe für sein Alter «bemerkenswert» aus. Angehängt ein unscharfes Bild des US-Präsidenten, Weiterlesen …

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Ein Fall, den es so nicht geben sollte

Wann handelt es sich um eine journalistische Recherche, die Machtmissbrauch aufdeckt? Und ab wann ist es Pranger-Journalismus, bei der eine öffentliche Person medial hingerichtet wird? Nina Fargahi zu #MeToo und zum Fall Werner de Schepper. Die Journalistin Michèle Binswanger und ihr Kollege Mario Stäuble haben im «Tages-Anzeiger» schwere Vorwürfe erhoben gegen Werner de Schepper, Ex-Chef Weiterlesen …