Ein Mordaufruf ist ein Mordaufruf
Namhafte Schweizer Publizistinnen, Chefredaktoren und Juristen stellen in Abrede, dass es sich bei «Tötet Roger Köppel» um einen Mordaufruf handele. Zwar hält es die Redaktion von «Surprise» inzwischen für einen «Fehler», diese Zeile veröffentlicht zu haben, aber damit ist es nicht getan.
«Tötet Roger Köppel! Köppel Roger tötet!»: Nicht in einem Hetzorgan fundamentalistischer Wahnsinniger, sondern im «führenden Strassenmagazin der Schweiz Surprise», laut Selbsteinschätzung «journalistisch hochwertig», ist dieser Mordaufruf erschienen. Bereits einmal musste sich Roger Köppel Sorgen um seine persönliche Sicherheit machen, als er 2006 mutig die Mohamed-Karikaturen nachdruckte. Islamistische Hetzer riefen dazu auf, ihn umzubringen und ein Pakistanischer Student versuchte mit einem Messer den Worten die Tat folgen zu lassen. Zum Glück erfolglos.
Dass nun ausgerechnet der Zürcher Tages-Anzeiger für den Mordaufruf Verständnis aufbringt, entbehrt nicht einer bitteren Ironie der Geschichte. Publizistisch zu verantworten hat die feige Reaktion auf die infame Interpretation der Skandalzeile letztlich Chefredaktor Res Strehle. Ausgerechnet er, den die «Weltwoche» von Roger Köppel mit Dokumenten aus Strehles linksradikaler Vergangenheit in Verlegenheit gebracht hatte.
«Die Message und die Bildsprache des Gastbeitrags (in «Surprise») scheinen unmissverständlich, mit der zum Mord an Köppel aufgerufen wird», leitete Andreas Tobler, «Mitarbeiter Kultur» am Tages-Anzeiger, seinen launigen Beitrag ein. Was heisst da «scheinen»? Dieser «Aufruf zum Mord» könne als eine Reaktion auf Köppels Auftritt in der Talkshow «Menschen bei Maischberger» im deutschen Fernsehen «verstanden werden», wo er sich «in gewohnt pointierter Manier» geäussert habe, erklärt Tobler. Verstanden werden? Zudem stehe diese «Künstleraktion» in der Tradition von Christoph Schlingensief, der auch wiederholt zum Mord an Helmut Kohl und Christoph Blocher aufgerufen habe.
Ach so, hier wird die Freiheit der Kunst in Anspruch genommen. Satire darf alles, Künstler neigen halt zu Zuspitzungen, wollen Denkanstösse geben. Schliesslich handle es sich nur um einen «Theatermord», schreibt der Tages-Anzeiger im Vorspann zum Artikel. Da kann der Kunstkenner feinsinnig zwischen Mordaufrufen von religiösen Wahnsinnigen und künstlerisch wertvollen Mordaufrufen von anderen Amoks unterscheiden. Während wir alle entrüstet über Hass- und Hetzkommentare in den asozialen Netzwerken und im Internet allgemein sind, veröffentlicht dieses Blatt eine wohlwollende Rezension eines hetzerischen Mordaufrufs.
Zu verantworten hat die in «Surprise» gezeigte Zeile «Tötet Köppel» ein Philipp Ruch, seines Zeichens «Chefunterhändler» und «Theatermacher» beim «Zentrum für politische Schönheit» in Berlin, der damit Werbung für ein Theaterstück machen möchte. Das Strassenmagazin «Suprise» wird von einem Trägerverein herausgegeben, der vom emeritierten Basler Strafrechtsprofessor Peter Aebersold präsidiert wird. Und der Tages-Anzeiger schliesslich versteht sich den höchsten journalistischen Standards verpflichtet, denen auch der Autor Tobler nachzuleben hätte. Strehle sieht in diesem «nachrichtlich und nicht reisserisch aufgemachten Beitrag» keine «journalistische Fehlleistung». Im Übrigen sei seine persönliche Meinung, dass der Mordaufruf «geschmacklos» sei. Geschmacklos? Ein Redaktor von «Surprise» liess eine längliche «Stellungnahme der Redaktion» zukommen. Es handle sich «nicht um einen Aufruf zur Gewalt gegen eine Person». Ach nein?
Und Strafrechtsprofessor Aebersold sieht «strafrechtlich kaum ein Problem», würde allerdings mit der Redaktion von «Surprise» «ein Gespräch führen», falls diese Veröffentlichung «zu einem Einbruch der Verkaufszahlen» führen sollte. «Frau Sylvia Egli von Matt, die im Vorstand für die journalistischen Belange zuständig ist, geht aber nicht von einer solchen Entwicklung aus.» Da ist der Umkehrschluss erlaubt, dass Mehrverkäufe durch einen Mordaufruf allgemeinen Beifall fänden. Insbesondere von Egli von Matt, die ansonsten überall anzutreffen ist, wo es um die Bewahrung höchster ethischer Massstäbe im Qualitätsjournalismus geht. Vielleicht könnte sie im «Stifterverein Medienqualität Schweiz» mal einen Vortrag halten: «Wie man mit einem knackigen Mordaufruf die Auflage steigert.»
Fachlich nicht sattelfest behauptet Egli von Matt gegenüber der Medienwoche, «im äussersten Fall» könnten nur «die Autoren belangt werden», im Übrigen handle es sich nicht um einen «Mordaufruf», sondern um den «Versuch, mittels eines künstlerischen Stilelements zum Nachdenken zu animieren». Markus Notter, Präsident des «Stiftervereins Medienqualität Schweiz», hält zwar die Publikation «für völlig verfehlt», ist aber davon «überzeugt, dass Frau Egli von Matt bei der internen Aufarbeitung dieses umstrittenen Beitrags ihre Verantwortung wahrnehmen wird». Das könnte schwierig werden, da sie betont, dass sie keine Aufsichtspflicht habe und die Redaktion «unabhängig agiert». Allenfalls werde man in «Ruhe analysieren und prüfen, ob und welche Massnahmen zu treffen sind, um künftig Missinterpretationen vermieden werden können». Eine fehlerfreie Beherrschung der deutschen Sprache wäre sicher ein Anfang.
Der Autor des Artikels im Tages-Anzeiger antwortete nicht auf mehrere Anfragen, ebenso wenig der eigentliche Urheber. Zum Mord aufrufen, den Mordaufruf publizieren, dem Mordaufruf unkritisch, distanzlos und ungefiltert die Plattform der grössten Qualitätszeitung der Schweiz bieten, das können diese Herren. Da es nicht nur fundamentalistische Amoks gibt: Was sagen diese verantwortungslosen Gesellen, wenn Roger Köppel tatsächlich etwas zustossen sollte? «Das haben wir nicht gewollt? Nie hätten wir gedacht, dass eine Kunstaktion solche Folgen haben könnte?» Wie würden sie sich erregen, wenn eine «Kunstaktion» formulieren würde: «Res Strehle lässt zum Töten aufrufen! Ruft zum Strehle Res Töten auf!» Strafrechtsprofessor Aebersold würde pro bono diesen Fall übernehmen.
Während weder Aebersold noch Egli von Matt Probleme mit diesem Mordaufruf haben, schiebt die «Redaktion Strassenmagazin und Geschäftsleitung Verein Surprise» eine «Erklärung» nach. Die Publikation des «Gastbeitrags» sei «ein Fehler» gewesen, dass man «viele Menschen vor den Kopf gestossen und Gefühle verletzt» habe, tue «leid». Ja sogar: «Dazu müssen wir ernüchtert und selbstkritisch feststellen: Wir haben die Wirkungen und Interpretationen dieses Gastbeitrags eindeutig unterschätzt.» Eine Kehrtwende in Form von Geschwafel. Denn was könnte man an der Wirkung eines Mordaufrufs unterschätzen? Auf Nachfragen antwortet Prof. Aebersold nicht mehr. Inzwischen laufen Vorermittlungen im Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft. So untersucht die Polizei, ob sich der Autor des Aufrufs wegen einer öffentlichen Aufforderung zur Gewalttätigkeit strafbar gemacht hat.
Ich halte nichts von strafrechtlicher Verfolgung in diesem Fall. Ich halte dagegen sehr viel von Verantwortung. Mit der Übernahme der Kostenfolgen eines Personenschutzes für Roger Köppel ist es nicht getan. Professor Aebersold muss seiner Verantwortung nachleben, indem er sich für diese unglaubliche Fehlleistung entschuldigt und von seinem Amt als Präsident von «Surprise» zurücktritt. Res Strehle muss seiner Verantwortung nachleben, indem er sich für diesen unglaublichen Artikel in seinem Blatt entschuldigt und als Chefredaktor zurücktritt. Mitsamt der Redaktion von «Surprise».
B. Ostertag 05. Oktober 2015, 16:40
Philipp Ruch ist so wenig ein Künstler wie die chinesischen Van-Gogh-Kopisten Künstler sind. Philipp Ruch kopiert 1:1 sein Vorbild Christoph Schlingensief (1960–2010), der wiederholt zum Mord an Helmut Kohl aufrief.
Philipp Ruchs Erbärmlichkeit liegt nicht nur darin, dass er zum Mord aufrief, sondern vor allem darin, dass er keine eigenen Ideen hat.
Seine Fans haben nichts anderes verdient. Sie sind so banausenhaft wie der Pöbel, der sich einen Leonardo da Vinci aus Dafen übers Sofa hängt.
Weder die einen noch die anderen erkennen freilich ihre Niederträchtigkeit.
B. Ostertag 05. Oktober 2015, 17:04
Apropos: Just neben diesem Artikel steht ein Inserat von Surprise, das einen Redaktor für die Mordaufrufzentrale sucht. Es gibt sicher Leute, die sich darauf melden. Nur, was sind das für Leute?
https://www.medienjobs.ch/stellen/jobs.html?type=full&stellenID=972337708
Frank Hofmann 05. Oktober 2015, 20:23
Das Haus mit seinen selbsternannten Linienrichtern der politischen Korrektheit kann man schon lange nicht mehr ernst nehmen. Auch Egli v.M. ist dort hochgespült geworden. No Surprise No.
Heinz Kremsner 05. Oktober 2015, 21:18
Ja der Herr Zeyer versteht die Welt nicht, wie Hr Köppel der eigentlich von nichts keine Ahnung hat aber davon viel. Deshalb hab ich die WW gekündigt als er zur WW kam (2001) und Loblieder zur SVP schrieb.
Aber NEIN Herr Zeyer: UND nochmals NEIN: zitieren eines Theaterstückes ist kein Mordaufruf. Es geht um ein Theaterstück. Es ist ein Theaterstück das im Jahre 2099 !!!!! spielt. Darin gibts eine (künstlerische) Rückblende ins heutige Jahr 2015 wo dann eine Bühnenfigur den Satz spricht: Tötet Roger Köppel – Roger Köppel tötet. Klar fällt das unter künstlerische Freiheit und die Anzeigerstatter werden abblitzen. Recht so. Wär ja noch schöner man dürfte nichts aus einem Theater-Opern-Aufführung zitieren.
Ach ja : Morde und reden von Mord/Mordaufrufe:
Es gibt Film/Kino/Theater/Oper/Krimi. In all diesen erwähnten Bereichen sind Morde und das Reden und auffordern zu Mord völlig normal. Es ist aber Fiktion. Wer das Wort Fiktion nicht versteht soll das bitte nachschlagen.
Und jetzt der Hammer: wenn Morde passieren in den erwähnten Bereichen sind das keine echten Morde . Nein. Es bringt also nichts der Polizei zu melden im Theater oder der Oper sei ein Mord passiert da habe jemand einen Mordaufruf gemacht. Und Nein: Polizei und Gerichte wissen was Film/Kino/Theater/Oper/Krimi ist. Aber der Herr Zeyer und Köppel nicht
Peter Hofer 06. Oktober 2015, 02:57
Toller Beitrag Herr Zeyer. Sie haben mit allem recht. Bitte den Linksextremen Heinz Kremsner nicht ernst nehmen. Der ACHTUNG gar vor Gericht als nicht Zurechnungsfähig gilt. Aber wie man hört von verschiedenen dennoch vor Gericht gezogen wird. Er hetzt den ganzen Tag gegen alle welche seine Linksradikale Meinung nicht teilen. Ein Mordaufruf geht natürlich zu weit. Auch wenn unsere Linksradikalen es offensichtlich begrüssen wenn es gegen Andersdenkende erfolgen. Und dass Res Strehle auf die Weltwoche und Hr. Köppel sauer ist, weil dieser dessen Linksextremistische Vergangenheit aufdeckte und somit für jeden klar aufzeigte wo der Tagesanzeiger politisch steht, weiss man schon lange.
Valentin Vieli 06. Oktober 2015, 11:09
Man wird juristisch den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderung zur Gewalt (StGB 259) zu beurteilen haben. Wenn sich Laien damit auseinandersetzen, wird es immer problematisch.Wo sich der ewiggestrige Kremsner überall auf allen Seiten als Nobody einmischt, ist hinlänglich bekannt, den kann eh keiner ernst nehmen. Der Aufruf ist auch im sehr gesuchten Rahmen von künstlerischen Inhalt dieses Magazins grenzwärtig. Dass der Tages Anzeiger das nicht problematisch findet, hat natürlich mit dem langjährigen Disput zwischen Strehle und Köppel zu tun. Gerade Köppel verbreitet seit Wochen seine Asylantenhetze, tourt um die Schweiz als NR Kandidat mit falschen Zahlen im Gepäck und vermag (leider) viele Zuhörer zu begeistern. Aber er hat eines nie gelernt: selber Kritik einzustecken. Das hat man ihm bei Sandra Maischberger kürzlich einmal gezeigt, als er bei einer Sendelänge von 75 Minuten genau 6:44 plaudern durfte und von den Mitstreitern tüchtig abgewatscht wurde. Ich teile die Meinung von René Zeier: es ist alles eine Frage der Verantwortung. Aber gerade in diesem Bereich sündigt die Weltwoche fast wöchentlich. Wenn ich mir nur die Verunglimpfungen von Hildebrand und Sarrasin anschaue, die menschenverachtenden und Persönlichkeitsverletztenden Portraits von Geri Müller’s Chatpartnerin und neu von Jolanda Spiess, dann hoffe ich hier gegen den Autor Philipp Gut schon mal auf eine echte Klage. Vielleicht bringt ja das Kachelmann-Urteil auch Journslisten zur Raison, dass Meinungsäusserungsfreiheit nicht bis zum letzten Tropfen geritzt werden darf!
Heinz Kremsner 06. Oktober 2015, 13:24
Ja immer interessant wenn Laien wie der Valentin Vieli aus dem StGB (StGB 259) zitieren und den Sinn und Zweck nicht verstehen. Und nochmals: Zitate und auch Rezensionen aus Theater/Oper usw usw usw usw wo es um Mord geht fällt nicht unter StGB 259 , ist nicht justiziabel . Jaja .
Aber hier mal ein paar ganz hässliche justiziable Vorfälle gemäss StGB 259:
– der Walliser Grossrat Jean-Luc Addor (SVP) hat auf seinem Twitter-Account die Bluttat in der El-Hidaje-Moschee St. Gallen beschrieben und verlangt explizit: „On en redemande!“ (Es braucht mehr davon).
– Das SVP-Mitglied Paul Haslimeier hat in der Online-Zeitung Rebellenzeitung aufgerufen zu Mord: …… ES REICHT! SCHLUSS!
HÄNGT DIESE MÖRDERBESTIE MISSGEBURT AUF
ÖFFENTLICH AUF DEM FLUGHAFEN GENEVE AEROPORT AUFHÄNGEN!……
und tausende andere Straftatbestände von SVP-Mitgliedern die gemäss StGB 259 justiziabel sind. Alleine in Facebook habe ich x-tausende gesichtet und protokolliert.
Interessant ist dass von SVP-Seite (SVP-Medien WW und SVP-Politiker usw usw ) dazu nichts zu hören ist. Nun wäre die WW unabhängig und eben kein SVP-Parteiblatt – die Zeit vor meiner Abo-Kündigung (2001) als R.Köppel kam – es würde darüber berichtet. Das zeigt klar den Geist der WW – ein SVP-Parteiblatt.
Markus Schär 06. Oktober 2015, 10:33
Den erbärmlichsten Beitrag zu dieser Debatte lieferte Güzin Kar, die (natürlich im TA) einen dummen Tweet mit einer noch dümmer verlogenen Kolumne rechtfertigte:
Dass der Westen an seinen Toren Menschen, deren Kaffeebecher mit «andere» angeschrieben würden, zurzeit wie Vieh behandelt, hat demnach mehr mit jenen anderen als mit unseren westlichen Werten zu tun. Plötzlich fällt mir wieder ein, was ich die ganze Zeit sagen wollte: Schlingensief fehlt, aber Philipp Ruch vom Zentrum für politische Schönheit ist da, und er tut, was ein Künstler tun muss. Ich sage das später meinen Freunden, stelle es so auf Twitter. Die Berliner zucken mit den Schultern, ein Schweizer Journalist wird wütend.
Erst als am nächsten Morgen Roger Köppel nach einem Gastbeitrag zu meinem «interessanten Tweet» anfragt, ahne ich, dass ich etwas verpasst haben muss. Ich erfahre, dass Philipp Ruch in einer Schweizer Obdachlosenzeitung die Texttafel «Tötet Roger Köppel! Köppel Roger tötet!» habe erscheinen lassen, und man sich entscheiden müsse, ob man zum Mörder oder den westlichen Werten halten wolle.
(Ich war übrigens nicht wütend, als ich GK wegen dieses Tweets entfolgte; ich hörte einfach auf, sie ernstzunehmen.)
Annabelle Huber 08. Oktober 2015, 18:43
Ja Herr Schär, Sie sind mein Lieblingsjournalist bei der WW. Loyal und integer. Das gefällt mir einfach. Loyal und integer. Einfach schön. Hab mal versucht einen der überkandidelten Beiträge von GK zu lesen…das schaff ich nicht…das schaff ich so auf freiwilliger Basis einfach nicht…und auch in der Weltwoche sind ständig überkandidelte Frauenbeiträge abgedruckt, die für mich einfach nicht lesbar sind. Warum haben in der Schweiz Frauen mit Ihren Werten Null Chance Artikel zu schreiben. Das ist für mich die Frage.
Jan Zuppinger 06. Oktober 2015, 14:46
Die komplette Aussage lautet bekanntlich «Tötet Roger Köppel! Köppel Roger tötet!». Dies wird in diesem Artikel zwar korrekt zitiert, doch wann reden wir endlich über den zweiten Teil der Aussage? In Deutschland brennen die Flüchtlingsunterkünfte. Welche Rolle spielen dabei die xenophobische Hetzer à la Roger Köppel und die Medien, für die er steht? Genau darum geht es bei dieser fiktiven und somit sehr wohl künstlerischen Aussage, einer bewussten Provokation, die sich leicht verstehen und einordnen lässt, wenn man sich mit den anderen Aktionen des Zentrums für politische Schönheit mit relativ wenig gutem Willen auseinandersetzt. Genau in dieser Umdrehung der Aussage liegt der Schlüssel versteckt. Wann wird endlich der viel zu lange unterlassene Diskurs zu den Hetzorgien der xenophobischen Populisten wieder aufgenommen? Und über die Rolle und Verantwortung der Medien? Hier stattdessen eine ganze Reihe von Rücktritte zu forden ist nur noch peinlich, engstirning, lächerlich.
Heinz Kremsner 06. Oktober 2015, 15:54
Richtig Jan Zuppinger: Die komplette Aussage ist so wie sie sagen . Es ist ein Zitat !!!! aus einem Theaterstück !!! das im Jahre 2099 !! spielt. Interessant dass der Herr Zeyer und die WW die auch einen potthässlichen Artikel darüber schrieb – hab ich im Cafe gratis gelesen – dass der Hr Zeyer und die WW in keinster Art und Weise darauf hinweisen dass ein Theaterstück zitiert wird .
Insofern gebe ich Ihnen Recht als dass die Rechtsextremen Medien – allen voran das SVP-Kampfblatt WW – sich hier als Brandstifter agieren und bewusst Hass und Intoleranz vermischt mit Xenophobie zündelt – bewusst die Folgen in Kauf nehmend. Deutschland zeigts – jede Woche brennen Häuser – manchmal mit Menschen drin.
Auch in der Schweiz kann sich das wiederholen – Danke SVP und WW (Ironie).
Wir hatten mal schlimme Fremdenfeindliche Anschläge .
Nur ein Beispiel unter hunderten !!!
– Chur 2. Juli 1989: Vier tamilische Asylsuchende, darunter zwei Kinder, kommen beim Brand einer Vier-Zimmer-Wohnung in Chur ums Leben.
Es gab ein Bekennerschreiben Brandanschlag mit rechtsextremen Worten einer Rechtsextremen Vereinigung „Pakt Rütlischwur 1991“. Diese hat sich auch zu anderen Brandanschlägen auf Asylheime bekannt. Es brannten x Häuser innerhalb einer Jahres . Die Täter konnten nie gefasst werden.
Die Liste solcher Vorfälle ist endlos. WOLLEN WIR DAS ! NEIN !!!
Martin Widmer 06. Oktober 2015, 17:37
Es ist wie immer und wie überall. Linke Gutmenschen dürfen alles. Normalbürger werden als reaktionär und faschistoid beschimpft. Zum ….
Ueli Davel 07. Oktober 2015, 16:19
„Ein Mordruf ist ein Mordruf“ genau, so ist es. Sehr gute Artikel. So etwas kann nicht einfach unter dem Tisch verschwinden. Aebersold, Res, von Matt, Ruch, hin oder her da muss man saubere Tisch machen!
heinz kremsner 07. Oktober 2015, 17:30
Tha wenn so blutte Laien wie Hr Martin M. H. Widmer , Hr Ueli Davel , Hr B. Ostertag sich zu künstlerischen Theater-Aufführungen äussern , eine Theater-Aufführung die im Jahre 2099 spielt, daraus wird aus dem Drehbuch der Text zitiert: «Tötet Roger Köppel! Köppel Roger tötet!». Es ist ein Zitat aus dem Drehbuch . Und stellen sie die Justiz und Polizei nicht für dumm und blöd dar. Die wissen schon dass das Gerede von Mord in Film/Kino/Theater/Oper/Krimi Fiktion ist. Wer das Wort Fiktion nicht versteht soll das bitte nachschlagen.
Sie können ja mal alle Krimis die momentan gerade heute in den Sendern zu sehen sind (etwa 6 Krimis) der Polizei melden . Sie werden ausgelacht werden von der Polizei. Aber sicher.
Ueli Davel 09. Oktober 2015, 08:12
HK, Wie würden ihre Kinder, familie und Freude erklären dass „Tötet HK“ keine Mordruf aber Kultur ist! Im Kindergarten „toll Papi“ wird getötet, Freunde „bisch noch nicht tot!“. HK Sie sind komplet degeneriert, haben Sie Adolf H. Kunstwerke die Heim? Just for fun!
Fragen Sie Flüchtling aus Syrien ob sie Ihre Mörderkultur schätzen, just for fun!
Thomas Läubli 07. Oktober 2015, 22:18
Ich habe kein Verständnis für die geheuchelte Larmoyanz. Was sich die Rechtskonservativen an Hetze und Manipulation leisten, übertrifft diesen Mordaufruf an Perfidie bei weitem. Nun soll die SVP mit Krokodilstränen als Opfer dargestellt werden. Wer in den Onlinezeitungen bezahlte Schreibwerkstätten beschäftigt, um in faschistoider Manier gegen Minderheiten und Institutionen zu hetzen, sollte sich schämen und hier kein Moralin vergiessen.
Christoph Immoos 09. Oktober 2015, 22:08
TÖTET KÖPPEL
Das Schweigen der meisten Medien (inkl. SRG) und Rassismus-geschädigten Staatsanwaltschaften, welche sonst hinter jedem her sind der einen Dunkelhäutigen im Tram schräg ansieht, wundert nicht. Der Aufruf wird nicht beachtet, bewusst unterschlagen und allenfalls unter dem Deckmäntelchen „künstlerischer Freiheit“ gutgeheissen. Das ist feige.
Seit 2013 verteilen Muslime in Basel am Claraplatz arabisch verfasste Hetzschriften mit expliziten Aufrufen, Juden und Christen zu töten und ihnen ihr Geld wegzunehmen. Auch hier, das gleiche Szenario: Die Basler Religionsbeauftragte ging in gewohnt linker Verdrängungsmanier auf Tauchstation und es ist nichts passiert.
Die Aufforderung „tötet Roger Köppel“ in einer von Sozialhilfeempfängern unter finanziellem Druck angebotenen Zeitschrift ist eine grosse Schande und ganz klar ein Offizialdelikt gemäss Art. 259 StGB und müsste als solches geahndet werden. Es wäre vor allem Sache der Printmedien, sich diesem Missstand dezidiert und kompromisslos anzunehmen und unserem Rechtswesen (?) Beine zu machen. Es ist allerdings zu befürchten, dass nichts passiert. Und das ist ein Skandal.