EGMR: Kein Freipass für Sensationsjournalismus
Ein welscher Journalist, der geheime Informationen aus einem Strafverfahren veröffentlicht hatte, ist in Strassburg unterlegen. Das Urteil zeigt dem Sensationsjournalismus Grenzen auf.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Ein welscher Journalist, der geheime Informationen aus einem Strafverfahren veröffentlicht hatte, ist in Strassburg unterlegen. Das Urteil zeigt dem Sensationsjournalismus Grenzen auf.
Die Journalistin Michèle Binswanger arbeitet an einem Buch über die Geschehnisse an der Zuger Landammannfeier 2014. Das Zuger Kantonsgericht hat die Veröffentlichung vorerst verboten. Das führt in juristischen Kreisen zu heftigen Diskussionen.
Der Hamburger Verlag Hoffmann und Campe habe seine Ideen plagiiert, behauptet der Chefredakteur des Katapult-Magazins. Vorgeschichte und Vorgehensweise lassen die Aktion jedoch eher als Marketing für seinen neuen Verlag erscheinen, sagte Tilman Winterling, Anwalt für Urheberrecht, im Deutschlandfunk.
Der Verband Schweizer Musikclubs und Festivals (Petzi) fordert Clubbesitzer dazu auf, der Presse aufgrund des Coronavirus den Zugang zu verweigern.
No Media Policy: Petzi repräsentiert als Dachverband über Musikclubs in 21 Kantonen. Nun will dieser verhindern, dass Medien über die Wiedereröffnungen nach dem Corona-Shutdwon berichten. Das sorgt für Kritik.
Wer im Internet Bilder der Agentur Keystone-SDA verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein, muss mit einer Abmahnung der PicRights Austria GmbH rechnen.
Bemerkungen aus der Praxis am Beispiel des Urteilsspruchs des Kantonsgerichts Zug. Der Beitrag beleuchtet in der Praxis häufig auftretende Probleme rund um superprovisorische Publikationsverbote. Medienschaffende sehen darin meist eine Verletzung der Medienfreiheit, die Gesuchsteller und deren Anwälte streben mit «rauchenden Colts» ein günstiges Verdikt der Einzelrichterinnen und Einzelrichter an, und diese neigen oft dazu, sicherheitshalber Weiterlesen …
Der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements Basel, Hans-Peter Wessels, bemüht ein prozessrechtliches Verfahren, um die «Basler Zeitung» wegen Rassendiskriminierung juristisch zu verfolgen.