EGMR: Kein Freipass für Sensationsjournalismus
Ein welscher Journalist, der geheime Informationen aus einem Strafverfahren veröffentlicht hatte, ist in Strassburg unterlegen. Das Urteil zeigt dem Sensationsjournalismus Grenzen auf.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Ein welscher Journalist, der geheime Informationen aus einem Strafverfahren veröffentlicht hatte, ist in Strassburg unterlegen. Das Urteil zeigt dem Sensationsjournalismus Grenzen auf.
Die Auseinandersetzung um eine geplante Publikation eines Buches zur Zuger Landammannfeier 2014 beschäftigt nun auch die Basler Staatsanwaltschaft. Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin hat die «Tagesanzeiger»-Autorin Michèle Binswanger wegen Ehrverletzung angezeigt.
Das Zuger Kantonsgericht erlässt eine superprovisorische Verfügung im Zusammenhang mit einem geplanten Buch über Jolanda Spiess-Hegglin.
Die Journalistin Jana Avanzini hat 2016 eine besetzte Villa an der Obergrundstrasse betreten, um über die Vorgänge in dem Haus zu berichten. Das Kantonsgericht verurteilt sie dafür zu einer Busse von 500 Franken – und bestätigt damit den Entscheid der Vorinstanz.
Das Verhältnis zwischen Tamedia und dem Waadtländer Finanzvorsteher Pascal Broulis ist schon länger belastet. Der neuste Fall ist bis jetzt unbekannt. Es geht um die Frage: Ist «schamlose Steueroptimierung» eine justiziable Aussage?
Vielen Journalisten wurde 2017 beim G20 in Hamburg plötzlich die Presseakkreditierung entzogen. Dagegen wurde in der Folge geklagt. Nun ist das erste Urteil gefallen.
Die Frage, ob ein Medienschaffender gerichtlich dazu gezwungen werden kann, sich bei der Person zu entschuldigen, beschäftigt zurzeit die Zuger Justiz im Fall Spiess-Hegglin gegen Ringier. Der Autor analysiert die einschlägige schweizerischen und deutsche Judikatur und Literatur und zeigt auf, dass gegen einen Entschuldigungsanspruch insbesondere grundrechtliche Argumente sprechen. Niemandem soll mit staatlichen Mitteln eine Meinung Weiterlesen …
Einem Arzt aus Berlin wird vorgeworfen, junge Männer in seiner Praxis sexuell missbraucht zu haben. Der Strafprozess beginnt im nächsten Jahr, doch schon diese Woche beschäftigte der Fall die Pressekammer des Berliner Landgerichts. Buzzfeed und Vice hatten in Reportagen teilweise den Namen des Arztes genannt. Der ging gegen die identifizierende Berichterstattung vor und bekam nun Weiterlesen …