EGMR: Kein Freipass für Sensationsjournalismus
Ein welscher Journalist, der geheime Informationen aus einem Strafverfahren veröffentlicht hatte, ist in Strassburg unterlegen. Das Urteil zeigt dem Sensationsjournalismus Grenzen auf.
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Ein welscher Journalist, der geheime Informationen aus einem Strafverfahren veröffentlicht hatte, ist in Strassburg unterlegen. Das Urteil zeigt dem Sensationsjournalismus Grenzen auf.
Die Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verlangt vor dem Zuger Kantonsgericht vom «Blick» eine Entschuldigung und eine Genugtuung. Der Ringier-Verlag weist die Begehren entschieden zurück. In einem Interview kritisiert Verlegergattin Ellen Ringier den Umgang der familieneigenen Boulevardzeitung mit der Privatsphäre von Menschen.
Vor dem Prozess von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den Medienkonzern Ringier hat die Schweizer Mediendatenbank (SMD) einmal gründlich durch das Archiv gewischt. Mehr als 200 Artikel der Blick-Gruppe, die ab Dezember 2014 erschienen waren, sind plötzlich nicht mehr auffindbar.
Die österreichische Bundesregierung will die Anonymität im Netz einschränken. Am kommenden Mittwoch wird sich das Wiener Kabinett mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage befassen. Die User können demnach weiter unter Pseudonym posten, doch die Plattformen müssen die Identität der Nutzer kennen und sie gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden herausgeben.
Am Mittwoch behandelt das Zuger Kantonsgericht eine Klage gegen den «Blick». Die ehemalige grüne Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wirft ihm Persönlichkeitsverletzung vor. Der Rechtsfall ist für das Zürcher Medienhaus heikel.
Die Zensur-Attacke des Walliser Staatsrats Christophe Darbellay (CVP) gegen die Weltwoche ist kein Einzelfall. Statt sich der öffentlichen Debatte zu stellen, gängeln Exekutivpolitiker vor allem in der Westschweiz die Presse zusehends mit juristischen Mitteln.
Der Zürcher Medienkonzern Ringier muss sich wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung gegen Jolanda Spiess-Hegglin verantworten. Es droht die Herausgabe von Gewinn.
Dutzende Redakteure und Medien sind wegen der Berichterstattung über den Missbrauchsprozess gegen Kardinal George Pell angeklagt. 23 australische Journalisten und 13 Verlage müssen sich am 15. April vor dem Obersten Gericht wegen Missachtung des Berichterstattungsverbots verantworten, wie der australische Sender ABC am Dienstag berichtete.