«Terroranschläge stellen die Medien vor einen Balanceakt»
Wie sollten Medien über Terroranschläge berichten? Werner Wirth, Professor für Medienforschung und Publizistik an der Universität Zürich, gibt Antwort.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Wie sollten Medien über Terroranschläge berichten? Werner Wirth, Professor für Medienforschung und Publizistik an der Universität Zürich, gibt Antwort.
Journalisten, Polizei und SVP wollen die Pressefreiheit retten. Wie? Indem sie nach Verbrechen die Nationalität von Verdächtigen nennen. Doch wie viele gewalttätige Migranten gibt die Statistik überhaupt her?
Es ist ein Paradox. Viele Medienschaffende berufen sich gerne auf die wichtige Rolle für die Demokratie (Vierte Gewalt, Korrektiv usw.). Doch Verantwortung für die Auswirkungen der eigenen Berichterstattung auf die tatsächlichen politischen und gesellschaftlichen Vorgänge wird in der Regel von sich gewiesen.
Die Süddeutsche Zeitung kopiert Inhalte von «Katapult», gibt es offen zu und macht dann ein selbstgefälliges Angebot. Der Chef rastet aus!
„Made in China“, titelt der „Spiegel“ zum Coronavirus; eine französische Zeitung ruft gar „Alarmstufe gelb“ aus: Die mediale Fixierung auf die Ethnie in diesem eskalierenden Angstnarrativ stigmatisiert alle Chinesen und für solche gehaltenen Menschen.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Presserates betraf 2019 die Frage der Trennung von redaktionellem Teil und Werbung. Dazu hat der Presserat drei Stellungnahmen verfasst und ist aus aktuellem Anlass selber an die Medien getreten. Er zeigte sich «zutiefst besorgt» über die «immer subtileren Formen, welche für das Native Advertising eingesetzt werden».
Die Erstinformation zu einem Ereignis ist meist die einflussreichste. In sozialen und traditionellen Medien wird sie geteilt, kommentiert und verfestigt die Meinung des Publikums – auch wenn sie falsch ist.
Die Viehhändler streichen Millionen an Subventionen ein. Und manche tricksen auch noch auf den Viehmärkten. Diese Vorwürfe durfte die Konsumentensendung «Kassensturz» erheben, meint die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen – obwohl unklar ist, ob die Aussagen stimmen.