DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Behördenschreck: Verleger der «Obersee Nachrichten» vor Gericht

Die «Obersee Nachrichten», eine Gratis-Wochenzeitung, die in Rapperswil SG erscheint, hat sich in den letzten Jahren auf die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb eingeschossen. Seit 2014 skandalisierte das Blatt um Verleger Bruno Hug und Redaktor Mario Aldrovandi in nahezu jeder Ausgabe das Verhalten der Behörde. Irgendwann liessen sich das die angeprangerten Stellen nicht mehr gefallen. Sie klagten gegen die «Obersee Nachrichten» wegen Persönlichkeitsverletzung. Für den Anwalt der Kläger handelt es sich um eine der längsten und übelsten Kampagnen der jüngeren Schweizer Mediengeschichte. Die Verteidigung der Zeitungsmacher wiederum argumentierte gestern vor Gericht weitgehend formalistisch und zog die Legitimation der Kläger in Zweifel. Ausserdem sei die Berichterstattung zu 100 Prozent wahr. Das Urteil wird in der kommenden Woche schriftlich eröffnet.

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Fall Villiger: Wieso Journalisten 29 Seiten abtippen mussten

29 Seiten Text, doch Kopien und Fotos sind verboten: Die Einsichtnahme in die begründete Einstellungsverfügung im Fall Villiger unterlag restriktiven Bedingungen. Aber nicht nur das: Auch eine Diskussion unter den Journalisten wurde verboten. Wieso die Behörden so mit den Medien umgehen.

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Urteil «Spiess-Hegglin»: Medien-Maulkorb oder mehr Persönlichkeitsschutz?

Das Verdikt des Zuger Kantonsgerichts ist klar: Der «Blick» hat das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt. Wie wegweisend ist dieses Urteil? Ist jetzt klarer, wo die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz verläuft? Was hat Vorrang? Ist es ein Maulkorb für die Medien, weil damit zukünftig Berichterstattungen unterlassen oder juristisch verhindert werden könnten? Weiterlesen …

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Das Urteil gegen Ringier und sein Boulevardblatt «Blick» wegen der Verletzung der Intimsphäre einer früheren Zuger Politikerin setzt der Sensationsberichterstattung klare Grenzen. Doch das Verfahren zeigt auch: Wer auf rechtlichem Weg gegen übergriffige Medien vorgehen will, braucht einen langen Atem. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Weitere Gerichte werden sich wahrscheinlich mit dem Fall Weiterlesen …

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