DOSSIER mit 308 Beiträgen

Facebook

Profitieren lokale Medien vom aktuellen Umbau des Facebook-Newsfeeds?

Gemäss jüngsten Ankündigungen von Facebook sollen im Newsfeed, also in der Hauptspalte, die ein Nutzer sieht, künftig Meldungen von «Freunden» priorisiert und solche von Medien und anderen Institutionen zurückgestuft werden. Inzwischen hat Mark Zuckerberg präzisiert, wie dieser Umbau vonstatten geht. So sollen News aus lokalen Quellen eine grössere Sichtbarkeit erhalten. «Sollte also ein Freund eine Story einer entsprechenden lokalen Quellen teilen oder sollte eine entsprechende lokale Quelle, dessen Seite man geliked hat, etwas posten, dann würden jene Postings höher im News Feed angezeigt», erklärt Martin Giesler im Social Media Watchblog. Was auf den ersten Blick nach einer guten Botschaft für Lokalmedien aussieht, hat dann noch noch ein paar Haken. Ungeklärt sei etwa die Frage, so Giesler, ob und wie Facebook unterscheiden könne zwischen echten lokalen News und News, die von einem lokalen Anbieter aggregiert wurden.

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Facebook und die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols

Eine auf den ersten Blick plausibel erscheinende und in letzter Zeit vermehrt vernommene Forderung geht dahin, dass Facebook das Grundrecht auf Meinungsfreiheit genau gleich gewährleisten solle, wie das für den Staat auch gilt. Für Malte Engeler, Datenschutzspezialist und Richter in Schleswig-Holstein, eine abwegige Vorstellung. «Um die Macht der Digitalkonzerne zu regulieren, ist eine solche verfassungsrechtliche Verrenkung nicht nur unnötig, sie wäre sogar ein wahrer Bärendienst an unserem modernen Demokratieverständnis», hält Engeler in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org fest. Denn: «Nur Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz sollen Staatsgewalt ausüben und sind im Gegenzug der Achtung der Grundrechte verpflichtet. Private im Umkehrschluss ebenfalls den Grundrechten zu verpflichten, ist also nicht möglich, ohne Facebook gleichzeitig als der Staatsgewalt ebenbürtig anzuerkennen. Eine unmittelbare Grundrechtsbindung von Facebook & Co ist daher im Grunde nur eines: Die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols gegenüber den Digitalkonzernen.»

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