DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Ein EU-Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild?

Das sogenannte Leistungsschutzrecht, das in Deutschland die Verlage gegenüber Suchmaschinen und Newsaggregatoren stärken sollte, war ein gesetzgeberischer Murks und verfehlt heute sein ursprüngliches Ziel. Mehrere Studien zeigen, dass der urheberrechtliche Schutz von Textausschnitten, wie sie die Ergebnislisten von Suchmaschinen anzeigen, den Verlagen keine nennenswerten Zusatzeinnahmen gebracht hat. Verschiedene Suchmaschinen verzichten einfach darauf, so geschützte Inhalte anzuzeigen und vermeiden damit die Entschädigungspflicht. So läuft das Schutzrecht ins Leere. Dennoch soll nach deutschem Vorbild auf EU-Ebene ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden. Das zumindest strebt die aktuelle bulgarische Ratspräsidentschaft an. Auch wenn es den Verlagen keine zusätzlichen Einnahmen bringt, so entfaltet der urheberrechtliche Schutze eine Wirkung: Den Verlagen «gehe es darum, dass die Nutzer die Nachrichtenseiten direkt aufsuchen müssten und nicht mehr über Suchmaschinen oder Aggregatoren auf die Inhalte gelangten», zitiert Friedhelm Greis den Wirtschafts- und IT-Rechtler Thomas Höppner.

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Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.

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