DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Was den Medien erlaubt ist, bleibt dem privaten Nutzer verboten

Absurde Situation im deutschen Recht: Weil eine Privatperson einen Zeitungsartikel auf ihrem Facebook-Profil geteilt hat, der die Fahne einer in Deutschland verbotenen Organisation zeigt, macht sich der Mann strafbar wegen der «verbotenen Verwendung» dieses Kennzeichens. Klingt komisch, ist aber genau so geschehen im Fall eines Musikers aus München. Er hat eine Anzeige am Hals, weil er diesen Artikel des Bayrischen Rundfunks auf Facebook mit seinen «Freunden» geteilt hat. Die darauf abgebildete YPG-Flagge und zahlreiche andere Symbole von kurdischen Organisationen sind in Deutschland verboten. Medien dürfen sie öffentlich zeigen, Privatpersonen nicht.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ringier startet Gegenangriff auf Jolanda Spiess-Hegglin

Die Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verlangt vor dem Zuger Kantonsgericht vom «Blick» eine Entschuldigung und eine Genugtuung. Der Ringier-Verlag weist die Begehren entschieden zurück. In einem Interview kritisiert Verlegergattin Ellen Ringier den Umgang der familieneigenen Boulevardzeitung mit der Privatsphäre von Menschen.

Ad Content

Österreich bekommt «digitales Vermummungsverbot»

Die österreichische Bundesregierung will die Anonymität im Netz einschränken. Am kommenden Mittwoch wird sich das Wiener Kabinett mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage befassen. Die User können demnach weiter unter Pseudonym posten, doch die Plattformen müssen die Identität der Nutzer kennen und sie gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden herausgeben.

Dressur der Journalisten

Die Zensur-Attacke des Walliser Staatsrats Christophe Darbellay (CVP) gegen die Weltwoche ist kein Einzelfall. Statt sich der öffentlichen Debatte zu stellen, gängeln Exekutivpolitiker vor allem in der Westschweiz die Presse zusehends mit juristischen Mitteln.

Ad Content