DOSSIER mit 65 Beiträgen

Urheberrecht

Affen-Theater um tierisches Selfie geht in die nächste Runde

Eigentlich hatten sich die Tierschutzorganisation Peta und der Fotograf David Slater in einem Vergleich darauf geeinigt, dass ein Teil des Ertrags jenes Selfies, das ein Makake mit Slaters Kamera gemacht hatte, für den Erhalt des Lebensraums der Affen in Indonesien verwendet wird. Doch Peta und Slater haben die Rechnung ohne das Gericht gemacht, das den Vergleich nun ablehnt und ein Urteil sprechen will. Dabei geht es um die Frage, ob die Rechte von Tieren in ihrem Namen einklagbar sind. Im vorliegenden Fall versuchte die Tierrechtsorganisation Peta jahrelang, die Urheberschaft des Affen an seinem Selfie zu erstreiten.

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Wer nur am Rand hockt, braucht kein Wasser im Pool – vom Ende des freien Internet

Ist die Aufregung um den Urheberrechtskompromiss, der gestern in Brüssel ausgehandelt wurde, eigentlich berechtigt? Ist das freie Internet wirklich in Gefahr? Darüber wird gerade heftig gestritten und der Grund hat weniger mit dem etwas komplizierten juristischen Fachgebiet zu tun als vielmehr mit der Frage, was eigentlich gemeint ist, wenn man vom «freien Internet» spricht.

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Lego mahnt Youtuber ab

Der Youtuber und Einzelhändler Thomas Panke, der als «Held der Steine» bekannt ist, testete mit Leidenschaft verschiedene Lego-Baustein-Sets. Nun hat er eine Abmahnung von dem Unternehmen bekommen.

Für einen Lichtbildschutz: längst fälliger Schutz für die Fotografie

Bis heute laufen Fotografinnen und Fotografen in der Schweiz Gefahr, vor Gericht um die Früchte ihrer Arbeit gebracht werden, weil ihre Bilder «zu wenig individuell» gestaltet sind. Mit einem Lichtbildschutz im Urheberrecht würde diesem unwürdigen Zustand ein Riegel geschoben. ==> Gegen einen Lichtbildschutz: unnötiges Regulierungsmonster Im Jahr 1876 wurde in Deutschland ein Gesetz eingeführt, das Weiterlesen …

Gegen einen Lichtbildschutz: unnötiges Regulierungsmonster

Fotografien sollen künftig absolut geschützt werden, auch wenn es Produktbilder, Knipsbildli oder Computertomographien sind. So will es der Bundesrat in der aktuell laufenden Revision des Urheberrechtsgesetzes. Warum das nicht zielführend ist und für mehr Verwirrung statt Klarheit sorgen würde. ==> Für einen Lichtbildschutz: längst fälliger Schutz für die Fotografie «Schutz von Fotografien ohne individuellen Charakter» Weiterlesen …

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