DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Ist es verboten, Terroristen zu inverviewen?

Die Bundesanwaltschaft bewegt sich auf heiklem Terrain: Mit einer Anklage gegen Mitglieder des sogenannten islamischen Zentralrats der Schweiz IZRS begibt sie sich in die Untiefen der Gesinnungsjustiz. Drei IZRS-Mitgliedern wird vorgeworfen, mit einem Video-Interview, das sie mit einem islamistischen Kleriker in Syrien führten, der der Al-Kaida zugerechnet wird, verbotene Terrorpropaganda betrieben zu haben. «Damit die Anklage funktioniert, muss die Bundesanwaltschaft den Beweis erbringen, dass es sich bei Chernis Arbeit in keiner Weise um Journalismus handelt, nicht mal in seiner schlechtesten Form, sondern eben um Propaganda in einem Bereich, wo Propaganda durch dieses neue Gesetz verboten ist», schreibt Daniel Ryser in der Wochenzeitung. Eine Verurteilung hätte weitreichende Folgen. «Das hiesse, dass man Leute wie Muhaysini nur noch interviewen kann, wenn man sich klar distanziert oder nachweist, dass man von deren Ideologie weit entfernt ist. Aber das ist nichts anderes als die Anwendung von Gesinnungsstrafrecht und bedeutet, dass die Gedanken, wie verwerflich sie auch sein mögen, nicht mehr frei sind», zitiert Ryser den Strafverteidiger Marcel Bosonnet.

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Die Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verlangt vor dem Zuger Kantonsgericht vom «Blick» eine Entschuldigung und eine Genugtuung. Der Ringier-Verlag weist die Begehren entschieden zurück. In einem Interview kritisiert Verlegergattin Ellen Ringier den Umgang der familieneigenen Boulevardzeitung mit der Privatsphäre von Menschen.

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Die Zensur-Attacke des Walliser Staatsrats Christophe Darbellay (CVP) gegen die Weltwoche ist kein Einzelfall. Statt sich der öffentlichen Debatte zu stellen, gängeln Exekutivpolitiker vor allem in der Westschweiz die Presse zusehends mit juristischen Mitteln.

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