DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Es gilt die Schuldvermutung

Wie oft hat man die floskelhafte Formel schon gelesen: «Es gilt die Unschuldsvermutung». Was aber heisst das genau? Respektive: Was wollen die Journalistinnen und Journalisten, die das schreiben, damit sagen? Für Strafrechtsprofessor Marcel Niggli ist der Fall klar: «Die Tatsache aber, dass dies gesagt wird, belegt gerade das Gegenteil.» Der Hinweis auf die vermutete Unschuld sei «nichts anderes als ein Beleg dafür, dass medial gerade das Gegenteil, nämlich eine Schuldvermutung gilt», schreibt Niggli in einer Kolumne im neuen Online-Magazin «Contra Legem».

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Vor 25 Jahren: Ein Zeitungsartikel und der lange Streit um den «Maulkorbartikel»

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Das erst wenige Wochen alte Start-up elleXX, die erste Finanzmedienplattform für Frauen in der Schweiz, wurde Ziel von heftigen sexistischen und geschäftsschädigenden Attacken in den Schweizer Medien. Das junge Unternehmen geht nun rechtlich gegen die Plattform Inside Paradeplatz vor.

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Mehr als eine Ohrfeige für die «Basler Zeitung»

Dem jüngst veröffentlichten Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts ging einer der spektakulärsten Medienrechts-Prozesse der Schweiz voraus. Die «Basler Zeitung» und ihr damaliger Lokalredaktor Joël Hoffmann wurden für schuldig erklärt, in zahlreichen Fällen unlauteren Wettbewerb betrieben und die Wirtschaftskammer Baselland herabgesetzt zu haben.