DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Untauglicher Rettungsvorschlag für Zeitungsverlage

Das Fachportal «Golem» hat mal durchgerechnet, was Zeitungsverlage in Deutschland an Geld erhalten würden, wenn ein europaweites Leistungsschutzrecht für die Presse eingeführt würde. Wenig überraschend: Bei vielen Verlagen reichte eine solche Ausschüttung nicht einmal, um die Spesen zu decken. Ausserdem würde eine Regulierung, die auf Zugriffszahlen basiert – sprich: mehr Klicks, gleich mehr Geld – falsche Anreize setzen: «Wenn jeder Visit, ganz gleich welchen Inhalts, von Google nur mit einem Zehntel Cent honoriert würde, würde das vor allem solche Medien begünstigen, die auf Krawalljournalismus, Clickbaiting und Suchmaschinenoptimierung (SEO) setzen», schreibt Friedhelm Greis auf «Golem».

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Europa unter Google: Leistungsschutzlos

Google zeigt Europa wer die Hosen anhat: Um das in der Urheberrechtsrichtlinie kodifizierte Leistungsschutzrecht zu umgehen, kündigte der Konzern an, in Frankreich keine Presse-Snippets mehr anzuzeigen.

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Ein schwarzer Tag für die Verlage

Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.

Leistungsschutzrecht wegen Formfehler nicht anwendbar

Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen.

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